13.07.2014

Erbschaftssteuer - Ausnahmen

„Das Bundesfinanzministerium hat erstmals Auskunft gegeben, wie stark die Wirtschaft von der Ausnahme in der Erbschaftssteuer profitiert und was dies den Fiskus kostet. Allein im Jahr 2012 ist mehr als die Hälfte des Vermögens mit einem Steuerwert von 74,2 Milliarden Euro ganz legal am Finanzamt vorbei übertragen worden. ‚Von diesem Steuerwert wurden 40,2 Milliarden Euro über die Regelungen in §13a steuerfrei gestellt’, heißt es in einem Schreiben (...) Dieser Paragraph enthält die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften (...) im Ergebnis führte die Verschonungsregel für das Betriebsvermögen zu Mindereinnahmen von 10,8 Milliarden Euro in nur einem Jahr.
Die umstrittene Reform trat Anfang 2009 in Kraft. In den ersten vier Jahren wurde Vermögen von insgesamt 70,8 Milliarden Euro an Unternehmensnachfolger übertragen, ohne daß darauf Steuern fällig wurden. Für die Jahre 2009 bis 2012 summieren sich die Steuerausfälle aus der Verschonungsregel auf 19,1 Milliarden Euro. Die Tendenz war dabei stark anwachsend. (...)
Wer ein ererbtes oder zu Lebzeiten übertragenes Unternehmen fünf oder sieben Jahre mit seinen Mitarbeitern fortführt, wird weitestgehend oder vollständig von der Steuer befreit.“

(„FAZ“ vom 4.7.2014)
Eine derartige „Verschonungsregel“ gibt es innerhalb der EU ansonsten nur in Großbritannien, Belgien, Italien und Portugal sowie den meisten osteuropäischen EU-Staaten. In anderen Staaten werden Steuern zwischen 0,20% (Österreich), 0,82% (Spanien), 2,88% (NL), 4,21% (Frankreich) bis hin zu knapp 15% (Dänemark) fällig.