04.08.2012

CSU Innenminister gegen Grundgesetz und Menschenwürde

Im Gegensatz zu der mit einem Neonazi liierten Ruderin steht
Bundesinnenminister Friedrich (CSU) ganz bewußt nicht „auf dem Boden des
Grundgesetzes“ bzw. nur, um das Grundgesetz mit Füßen zu treten.

Das Bundesverfassungsgericht mußte bekanntlich die
hierzulande Regierenden Mitte Juli belehren, daß die Menschenwürde unantastbar
ist und sogar für Asylbewerber gilt. Deshalb wurde der Gesetzgeber vom
Bundesverfassungsgericht aufgefordert, schleunigst dafür zu sorgen, daß
Asylbewerber ausreichend Geld- und Sachleistungen erhalten, damit ihr Recht auf
ein menschenwürdiges Leben nicht weiter gefährdet ist.

Man sollte meinen, wer sich derart vom höchsten
bundesdeutschen Gericht rüffeln lassen muß, ist danach einigermaßen kleinlaut
und übt vielleicht sogar Selbstkritik. Nicht aber der Bundesinnenminister: Der
CSU-Politiker Friedrich sagte bei einer Parteiveranstaltung in Bamberg, er
halte es „nach wie vor für richtig, daß
es einen Abstand zwischen dem normalen Sozialhilfesatz beziehungsweise dem
Hartz IV-Satz und den Asylbewerberleistungen“ gebe. Einheitliche Leistungen
seien falsch, „weil wir sonst noch mehr
Wirtschaftsflüchtlinge anziehen“, so Innenminister Friedrich. Die Arbeits- und
Sozialministerin werde die Sätze so ausrechnen, daß „der Abstand zu den Hartz IV- und Sozialhilfesätzen gewahrt"
bleibe, so der CSU-Politiker, der sich damit offen gegen das
Bundesverfassungsgericht stellt, das in seinem Urteil ausdrücklich festgehalten
hatte: „Die Menschenwürde ist
migrationspolitisch nicht zu relativieren.“