08.08.2012

GEMA-Zahnärzte

Daß ein Monopolist wie die GEMA sich wenig um Gesetze schert
und einfach Urteile des Europäischen Gesetzhofes als für Deutschland nichtig
bezeichnet, beschreibt „Telepolis“. Demzufolge „hatte ein italienischer Zahnarzt im März erfolgreich gegen die dortige
Musikwahrnehmungsgesellschaft geklagt, die an der Musiknutzung in seiner Praxis
mitverdienen wollte. Der EuGH urteilte, eine private Zahnarztpraxis könne im
Unterschied zu den Räumlichkeiten etwa des öffentlichen Gesundheitsdienstes
nicht als „öffentlicher Ort“ eingestuft werden. Aufgabe des Zahnarztes sei die
Zahnheilkunde, nicht die Unterhaltung der Patienten. Die Vorstellung, daß
jemand wegen der schönen Musik zum Zahnarzt gehe, war den Richtern dann doch zu
albern.“

Wer nun glauben würde, die deutsche GEMA würde so eine
Entscheidung des höchsten europäischen Gerichtshofes akzeptieren, der ist
einigermaßen naiv. Dank GEMA werden auch deutsche Zahnärzte auf den Rechtsweg
gezwungen, wenn sie nicht wegen der Musiknutzung in ihrer Praxis Gebühren an
die GEMA abführen wollen. Die GEMA nämlich behauptet, das EuGH-Urteil gelte nur
in Italien. „Die italienische Auslegung
des Öffentlichkeitsbegriffs ist nicht auf das deutsche Urheberrecht anwendbar“,
so die GEMA, die weiterhin den deutschen Zahnärzten (und mithin letztlich den
Patienten) in die Taschen greift. Wenn Sie sich mal wieder über die hohen
Zahnarztrechnungen wundern – da ist die Bohlen-Steuer, also die GEMA-Gebühr,
enthalten. Irgendwie müssen ja auch die Riesen-Gehälter der GEMA-Chefs
finanziert werden...

(ob die GEMA-Oberen auch mal zum Zahnarzt gehen? Ich hätte
für die Dentisten so einige Vorschläge...)