20.09.2012

Pfisterbrot & Urheberrecht

Immer wieder absonderliche Volten schlägt das
Urheber- und das Patentrecht. Laut „Spiegel“ hat sich die Münchner Großbäckerei
„Hofpfisterei“ 1977 beim Deutschen Patentamt das Recht eintragen lassen, ihr
rundes Brot als „Sonne“ bezeichnen zu dürfen. Und nun verklagt die Münchner
Bio-Bäckerei bundesweit andere Bäckereien, die ihre Brote als „Öko-Sonne“,
„Vollkornsonne“, „Klostersonne“, „Frisch-Korn-Sonne“ oder „Partysonne“ anpreisen.

Die Geschäftsführerin der Hofpfisterei, Nicole
Stocker, verteidigt das rüde Vorgehen gegen andere Bäckereien mittels
Patentrechtsklagen laut „Spiegel“ damit, daß „die Sonne unsere Marke mit
dem höchsten Umsatz“ sei; es gehe um die „Unverwechselbarkeit“ ihrer „Sonne“ und darum, die Marke vor „Verwässerung“ zu schützen.

Bescheuert, sagen Sie? Aber geltendes Recht
hierzulande. Erstaunlich, was die Patentwächter, die bekanntlich auch die
Aufsicht über die GEMA führen, alles mitmachen.

So, jetzt muß ich aber los, ich geh mal eben zum
Deutschen Patentamt und lasse mir die Begriffe „Musik“ und „Konzert“
patentrechtlich schützen. Soviel Marke, so viel Patent muß sein.