08.02.2013

ARD: Konzertmitschnitte ohne Honorare

Um ihre eigenen Markenrechte kümmert sich die ARD sehr. Die Rechte der
Künstler sind der ARD dagegen eher weniger wichtig.

Aus einer aktuellen Korrespondenz, die ich mit einem Vertreter einer
sehr renommierten Musikreihe der ARD dieser Tage geführt habe. Die Sendung
interessiert sich für den Mitschnitt eines Konzertes einer Band dieser Agentur
im Mai 2013: „Als Produktionsmodell
könnte je nach Gegebenheit/Machbarkeit eine Ü-Wagen Produktion mit 6-8 Kameras,
eine Produktion mit mobiler Regieeinheit mit 6-7 Kameras oder eine
EB-Produktion mit 5-6 Kameraleuten dienen. Beim Ton ist Ton-Ü-Wagen oder mobile
Mehrspurige denkbar. Vertragliches Einverständnis aller und Machbarkeit
vorausgesetzt würde ... das Konzert auch gerne als Live Stream auf www.....de
senden.“

Ich signalisiere eventuelles Interesse, falls Band und Management das
auch möchten, antworte außerdem: „Mich
wundert, daß Sie die Honorarfrage in Ihrer Mail nicht ansprechen.“

Die Antwort des Vertreters der ARD kommt prompt:

„Honorare für Künstler sind nicht vorgesehen. Die
Aufzeichnung und Ausstrahlung dient der Promotion. Meines Wissens erzielen die Künstler in der Regel
zumindest über die Gema durch die TV-Ausstrahlung einen geldwerten Vorteil.“ (Hervorhebung BS)

Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Honorare für Künstler
sind nicht vorgesehen.“ Die ARD schafft also prä-feudale Zustände. Selbst am
Königshof des Absolutismus erhielten Künstler wenn nicht Honorare, dann doch
mal eine goldene Taschenuhr. Diese Zeiten sind vorbei, „Honorare für Künstler
sind nicht vorgesehen“.

Stattdessen wird auf die Gema verwiesen – man fragt sich, warum
Konzertveranstalter noch Gagen bezahlen, wo die Künstler für ihre Leistungen doch
schon Gema-Einnahmen erzielen.  Oder
andersherum gefragt – ob ARD-Redakteure und freie Mitarbeiter auf ihre Honorare
verzichten, weil sie ja auch Schecks von VG Wort und anderen
Verwertungsgesellschaften erhalten?

Besonders pikant ist natürlich der Passus: „Die Aufzeichnung und Ausstrahlung dient der Promotion.“

Merkwürdig, ich kann im Rundfunkstaatsvertrag, auf dessen Grundlage das
öffentlich-rechtliche Fernsehen hierzulande arbeitet, zwar einen Bildungs- und
einen Kulturauftrag finden, aber nicht den öffentlich-rechtlichen Auftrag
„Promotion“.

Wenn ein Privatsender so argumentieren würde, könnte man sagen, o.k., geschenkt,
das ist eben Kapitalismus. Daß aber das öffentlich-rechtliche Fernsehen, für
das wir alle neuerdings eine beträchtliche monatliche "Haushaltsabgabe" zahlen,
fordert, daß Künstler gefälligst ohne Honorar spielen sollen, womit letztlich Ausbeutung
zementiert wird, das ist schon ein echtes Bubenstück. Wäre das ein Einzelfall,
könnte man sich lustig drüber machen. Doch heutzutage werden viele der
öffentlich-rechtlichen Konzertmitschnitte so konstruiert. Ob im Rundfunk oder
im Fernsehen, für Mitschnitte zahlt kaum ein Sender noch Honorare, die
kostenlose Zurverfügungstellung des eigenen Werkes und der eigenen Leistung
wird längst vom Künstler erwartet. Wer sich dem verweigert, wird mit komischen
Argumenten zugeschüttet. „Ist doch alles Werbung hier“.

Da hilft nur noch: Verweigerung! Auf allen Ebenen.