20.07.2018

ARD-Rechtsabteilung produziert Fake News

Dazu paßt, wie die ARD das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag umdichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Gerichtsurteil u.a. geschrieben:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat „die Aufgabe, authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden."

Die ARD-Rechtsredaktion macht laut „Telepolis“ daraus:

„Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich rechtens. (…) Grundsätzlich sei alles in Ordnung, sagen die Verfassungsrichter. (…) Die Menschen hätten einen ganz konkreten Vorteil durch die Vielfalt der Anbieter, die, wie sie sagen, durch 'authentische, sorgfältig recherchierte Informationen' Orientierungshilfe böten.“

Man könnte der ARD-Rechtsredaktion jetzt mangelhafte Lesekompetenz attestieren, denn das Bundesverfassungsgericht hat ja nicht etwa gesagt, daß ARDZDF durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe“ bieten, sondern lediglich, daß dies ihre Aufgabe sei. Ob ARDZDF diese Aufgabe tatsächlich erfüllen, darüber schweigt sich das Bundesverfassungsgericht explizit aus.
Ich denke aber, diese ARD-Falschbehauptung (vulgo „Fake News“) ist pure Absicht. Man biegt sich eben die Wahrheit so zurecht, wie es einem paßt.