21.02.2024

Solidaritätszuschlag zahlen nur noch Reiche - und ausländische Musiker:innen!

„Solidaritätszuschlag“ anybody?
Wir erinnern uns: 1991 als eine „Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer“ zur Unterstützung der ostdeutschen Bundesländer erfunden und ursprünglich auf ein Jahr (!) befristet. Seit 1995 existiert der „SolZ“ unbefristet bis heute, wird aber laut Finanzminister Lindner (FDP) seit 2019 sowieso „nur noch bei den obersten Steuerklassen“ und bei Unternehmen erhoben.
 
„Nur noch bei Spitzeneinkommen“, also ab einem Bruttoeinkommen von mehr als 74.000 Euro? Iwo. Denn bis heute zahlen fast alle ausländischen Musiker:innen weiterhin die 5,5 Prozent Zuschlag auf ihre „Ausländersteuer“-Beträge. Also nicht nur die Großverdiener:innen, sondern auch grundsätzlich alle Musiker:innen in kleinen Bands, wenn diese mehr als 250 Euro pro Musiker:in und Show erhalten – was ja, nebenbei bemerkt, eine Umsatzzahl ist und keineswegs ein „Einkommen“, denn von diesem Geld müssen die Musiker:innen ja noch ihre Kosten bestreiten, also Miete von Tourbus und Equipment, Kosten für die die internationalen Flüge, für Tourmanager:innen, Tontechniker:innen usw.
 
Es wäre allerhöchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich die Pflicht zur Zahlung des Solidaritätszuschlags für ausländische Musiker:innen beendet und aufhört, gerade kleineren und mittleren ausländischen Bands bei ihren Tourneen in Deutschland zusätzliche Knüppel zwischen die Beine zu werfen.