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Blog Archiv - Jahr %1
07.03.2026

Musikfestivals & Monopoly: Vom Imperiengeschäft Folge 2085

Die Musikindustrie spielt seit vielen Jahren Monopoly. Und egal ob die Konzerne, die man einstmals als Plattenfirmen bezeichnet hat, ob Konzert- und Tourneeveranstalter, ob Festivals, ob Musikverlage, die den Handel mit Copyrights Hand in Hand mit den größten Beteiligungsgesellschaften betreiben – alle haben das Konzept des „Imperiengeschäfts“ gemeinsam.
 
Leser:innen dieses Rundbriefs oder meines 2019 erschienenen Buchs „Vom Imperiengeschäft“ wissen natürlich längst, was nun eine Studie von Live DMA und Reset bestätigt hat und von der Europa-Abgeordneten Emma Rafowicz, der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments, präsentiert wurde: Mehr als 150 europäische Festivals gehören den drei Weltkonzernen AEG, CTS Eventim und Live Nation sowie Superstruct. Superstruct, letztes Jahr vom Private Equity-Konzern KKR übernommen, betreibt allein in Europa 63 Festivals; hinzu kommen noch einige in Australien. Mit Live Nation stehen in Europa 78 Festivals in Verbindung, mit CTS Eventim sind es 51, jeweils bei deutlich steigender Tendenz.
 
KKR, dem weltweit operierenden Beteiligungskonzern, gehören aktuell neben Superstruct auch Beteiligungen unter anderem an GetYourGuide, am deutschen Marktforschungsinstitut GfK (96,7% laut Wikipedia), an der Tele München Gruppe, der von Günther Jauch gegründeten TV-Firma i&u TV, an der Axel Springer SE, an der Berliner Immobilienfirma Velero, der in Berlin 7.500 Wohnungen gehören, oder dem Raumfahrtunternehmen OHB.
Laut „Guardian“ gehört KKR zu den weltweit größten Investoren im fossilen Bereich und steht unter Kritik des massiven Greenwashings. KKR wird vorgeworfen, von Menschenrechtsverletzungen zu profitieren. Der „Spiegel“ hat KKR einmal als „brutale Investoren“ bezeichnet.
 
Ein wirklich ungeheuer sympathischer Konzern, der Festivals wie das Wacken Open Air, Sónar, Parookaville, FIB (Benicassim), Flow, Oya, Field Day oder Harbourlight betreibt.
 
„Die zunehmende Konzentration im Livemusik-Ökosystem bedroht mehr denn je die kulturelle Vielfalt und die Unabhängigkeit von Artists und ihren Partnern." (Emma Rafowicz)
 

07.03.2026

Popmusikgipfel mit Windbeutel

Doch was macht die Politik gegen all diese Konzentrationsprozesse?
Herzlich wenig.
Und das wenige besteht dann auch meistens aus wohlfeilen Lippenbekenntnissen.
 
Da ruft beispielsweise Kulturstaatsminister Wolfram Weimer einen „Popmusikgipfel“ im Bundeskanzleramt aus und lädt dazu, das ist sozusagen wirklich der Gipfel, die Popstars Herbert Grönemeyer, Peter Maffay und die unvermeidliche Balbina ein. Keine Rapper:innen, keine Indie-Musiker:innen, keine aktuellen Popstars.
 
Entsprechend dünn fiel das „Ergebnis“ dieses Popmusikgipfels aus: Weimer, laut der altwehrwürdigen „FAZ“ ein „Windbeutel“, der „die Sachen eben oft nur vom Hörensagen kennt“, sieht sich als „Mediator“, der Majorlabels und Streamingkonzerne an einen runden Tisch bringen will, um über die Vergütungen zu diskutieren. Was als eine weitere Windbeutelei enden dürfte, ein laues Lüftchen eben. Hat man beispielsweise von Weimers großspurig angekündigter Plattformabgabe, mit der er Google und Co. zur Kasse bitten wollte, jemals wieder gehört? Viel Lärm um nichts. Große Worte, und nichts passiert.
 
Wer hätte gedacht, dass man sich mal die Kulturstaatsministerinnen Roth und Grütters zurück wünscht…
 

07.03.2026

Kulturabgabe im Münchner Kommunalwahlkampf

Und das gilt ebenso für Musiker:innen, Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen.
Jüngstes Beispiel: Das sogenannte Aktivrentengesetz, das CDU, CSU und SPD im Bundestag beschlossen haben.
Dieses Gesetz fördert Erwerbstätigkeit im Rentenalter durch steuerliche Anreize. Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze (also aktuell 67 Jahre) weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro monatlich aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung steuerfrei hinzuverdienen.
 
Dies gilt also wohlgemerkt für Angestellte und Arbeiter:innen, also Arbeitskräfte, die von Industrie und Handel so dringend benötigt werden. Selbständige werden ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen, sie erhalten keinerlei Steuervergünstigungen.
Nicht einmal die in der Künstlersozialkasse pflichtversicherten selbständigen Künstler:innen, Publizist:innen oder Lehrer:innen können von der Regelung Gebrauch machen, ganz zu schweigen von den Hunderttausenden selbständigen Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen, die nicht in der KSK versichert sind.
 
In der Coronära bekamen die Kultur-Selbständigen viele warme Worte zu hören.
In der Realität des Jahres 2026 sind sie wieder das, was sie letztlich immer waren: Kultur-Arbeiter:innen zweiter Klasse. Viele von ihnen sind aus finanziellen Gründen gezwungen, nach Rentenbeginn weiterzuarbeiten, um überhaupt über die Runden zu kommen. Aber steuerliche Vergünstigungen wie die Aktivrente bleiben ihnen verschlossen. Ein skandalöser Zustand.
In Bayern finden im März Kommunalwahlen statt. In München versucht der CSU-Politiker und Wirtschaftsanwalt Clemens Baumgärtner, bis 2024 städtischer Wirtschaftsreferent und ausgewiesener Freund von Live Nation und deren Großkonzerten (Adele!), Kalif zu werden anstelle des Kalifen, also SPD-OB Reiter das Amt des Oberbürgermeisters abzuluchsen.
 
In der „Abendzeitung“ hat Baumgärtner, auf den Vorschlag einer Kulturabgabe auf den Vorverkaufsanteil der Konzerttickets angesprochen, bewiesen, dass er nicht nur von Kulturpolitik wenig versteht, sondern als ehemaliger Wirtschaftsreferent nicht einmal den Unterschied zwischen Steuern (gehen in den allgemeinen Haushalt) und Abgaben (werden zweckgebunden verwendet) kennt:


Aber auch die SPD-Kulturpolitikerin Julia Schönfeld-Knor hat von der Kulturabgabe, wie sie unter anderem von der „Bundesstiftung LiveKultur“ gefordert wird, wenig Ahnung. An gleicher Stelle postuliert sie, auf die Kulturabgabe bei Großveranstaltungen angesprochen: „Derartige Abgaben gelten als eierlegende Wollmilchsau. Aber ich fürchte: wenn man auf die ohnehin schon teuren Tickets für Konzerte im Olympiapark noch zwei Euro draufschlägt, werden die Karten irgendwann sozial ungerecht.“
 
Oha. Als ob die Eintrittskarten für Großkonzerte nicht längst „sozial ungerecht“ wären und zu einer Segregation innerhalb der Fans führen würden, da ein beträchtlicher Teil der Fans sich die skandalös überhöhten Tickets schon lange nicht mehr leisten kann und somit von der Möglichkeit der kulturellen Teilhabe ausgeschlossen ist.
(und wie gesagt: der Vorschlag der Kulturabgabe gilt ja den Ticketkonzernen, die von ihren astronomischen Gebühren einen Teil abgeben müssten; die Ticketpreise als solche bleiben gleich)
 
Und was haben Sozialdemokrat:innen denn bisher dafür getan, dass die Tickets nicht „sozial ungerecht“ sind? Und was haben all die anderen Parteien dafür getan? Genau: nichts. Niente.
Dabei gäbe es ja durchaus Möglichkeiten, gerade bei Großkonzerten eine gewisse soziale Staffelung der Ticketpreise politisch durchzusetzen.
 
Eines ist klar: Die Musikfans haben von der Politik nichts zu erwarten.
 

07.03.2026

Aktivrentengesetz: Keine Steuervorteile für Selbständige!

Und das gilt ebenso für Musiker:innen, Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen.
Jüngstes Beispiel: Das sogenannte Aktivrentengesetz, das CDU, CSU und SPD im Bundestag beschlossen haben.
Dieses Gesetz fördert Erwerbstätigkeit im Rentenalter durch steuerliche Anreize. Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze (also aktuell 67 Jahre) weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro monatlich aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung steuerfrei hinzuverdienen.
 
Dies gilt also wohlgemerkt für Angestellte und Arbeiter:innen, also Arbeitskräfte, die von Industrie und Handel so dringend benötigt werden. Selbständige werden ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen, sie erhalten keinerlei Steuervergünstigungen.
Nicht einmal die in der Künstlersozialkasse pflichtversicherten selbständigen Künstler:innen, Publizist:innen oder Lehrer:innen können von der Regelung Gebrauch machen, ganz zu schweigen von den Hunderttausenden selbständigen Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen, die nicht in der KSK versichert sind.
 
In der Coronära bekamen die Kultur-Selbständigen viele warme Worte zu hören.
In der Realität des Jahres 2026 sind sie wieder das, was sie letztlich immer waren: Kultur-Arbeiter:innen zweiter Klasse. Viele von ihnen sind aus finanziellen Gründen gezwungen, nach Rentenbeginn weiterzuarbeiten, um überhaupt über die Runden zu kommen. Aber steuerliche Vergünstigungen wie die Aktivrente bleiben ihnen verschlossen. Ein skandalöser Zustand.
 

07.03.2026

Social Media-Verbot für Jugendliche?

Aktuelles Aufreger-Thema: Social Media-Verbot für Jugendliche.
In Australien ist es bereit Gesetz und gilt für Jugendliche bis 16 Jahren.
Klar, dass deutsche Politiker:innen das nach dem Motto „wer bietet mehr?“ übernehmen würden. Auf dem CDU-Parteitag wurde ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 Jahren beschlossen; SPD-Politiker:innen finden das gut und begrüßten den CDU-Beschluss.
 
Doch mal abgesehen davon, dass kein Konzept bekannt ist, „wie ein solches Social-Media-Verbot funktionieren soll“, wie der Juso-Bundesvorsitzende Philipp Türmer (schöne Grüße an seinen Vater Rainer M. Türmer bei der Gelegenheit!) richtig festgestellt hat – das Konzept als solches ist grundfalsch.
 
Denn natürlich haben auch junge Menschen ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, auf Teilhabe an den bestehenden Social-Media-Plattformen. Und bloß, weil es nicht gelingt, all die bekannten Missstände der sogenannten sozialen Medien zu beseitigen oder zumindest einzudämmen, ist es falsch, denjenigen die sozialen Medien wegzunehmen, die keine politische Vertretung haben.
 
„Es wäre, als würde man bei einem Auto mit defekter Bremse nicht die Technik reparieren, sondern bestimmten Altersgruppen das Fahren verbieten.“ (Henning Tillman)
 
Das Problem ist doch: Die Regierung traut sich nicht an die Wurzeln des Problems heran.
„Süchtig machende Designs und intransparente, polarisierende und letztlich demokratiezerstörende Algorithmen schaden nicht nur Jugendlichen, sondern auch Onkel Edgar, der mit YouTube politisch quer abgebogen ist, und Oma Gabi, die keine Freunde mehr trifft, weil sie nicht mehr von Instagram-Reels wegkommt. Wir alle kennen solche Leute, die älter als 16 sind, bei denen es ein Problem gibt.
Statt vorhandene Gesetze durchzusetzen, Regulierungen auszuschöpfen und intelligente neue Regeln zu überlegen, wählt man den einfachen Weg“, so der empfehlenswerte wöchentliche Rundbrief von Netzpolitik.org.  
Und im Übrigen: Wie wäre es denn, die Regierung, die Politik würde dafür sorgen, dass es während der gesamten Schulkarriere der Kinder eine konsequente Medienschulung gibt? Ein kontinuierlicher Unterricht, in dem erklärt wird, wie Social Media, KI und das Internet funktionieren, welche Probleme, aber auch Chancen es gibt, und wie man mit all dem bewusst umgeht. Aufklärung über Gefahren und Möglichkeiten.
Sicher, das würde viel Geld kosten. Aber es bestand einmal Einigkeit darüber, dass Investitionen in Bildung Investitionen in die Zukunft der Gesellschaft sind. Verbote sind der bequeme, aber falsche und ineffektive Weg und bezeugen in ihrem billigen Populismus höchstens die Hilflosigkeit der Entscheidungsträger.
 

07.03.2026

Sad Vinyl Dads

Angesichts des (angeblichen) Vinyl-Booms (Vinyl macht nur etwas mehr als 5% der Umsätze der Tonträgerindustrie in 🇩🇪 aus) sage ich gerne: Schallplatten legt der Zahnarzt seiner Familie auf den Coffee-Table…
Aber vielleicht sind die Vinyl-Liebhaber auch einfach nur "Sad Vinyl Dads", wie dieser schöne Artikel in „The Times“ meint?
 

24.12.2025

Das bairische Bethlehem und das märkische Stonehenge

Nürnberg hat angeblich den schönsten Christkindlmarkt, Ludwigsburg den Barock-Weihnachtsmarkt, und Straßburg nennt sich gar die „Hauptstadt von Weihnachten“.
 
Nun gut, aber kennt ihr das „bairische Bethlehem“?
 
Es war in den 1960er Jahren, ich ging in die 3. Klasse der Grundschule Fürstenfeldbruck-West. Im „Heimatkunde“-Unterricht lernten wir Geschichtliches und Dönnekes über praktisch alle Orte des Landkreises: In Puch gabs eine Edigna-Linde; angeblich hat im 11. Jahrhundert Edigna, die Tochter des Königs von Frankreich, auf der Flucht vor einer Zwangsverheiratung 35 Jahre als Eremitin im Inneren des hohlen Baumes gelebt. In der katholischen Kirche wird sie wegen angeblicher posthumer Wundertaten als Selige verehrt. Beim Wandertag ging es zu der Edigna-Linde, anschließend saßen wir auf einem Feld um ein Feuer, auf dem wir Kartoffeln an einem Stock geraten haben. Those were the days.


In Schöngeising, so lernten wir, lebte der Komponist Orlando di Lasso, und in der Nähe gab es Hünengräber. Grafrath war nach einem Graf Rasso benannt, der im frühen Mittelalter die dortige Klosterkirche gründete und sich dort eine Grabstelle einrichten ließ. Er war ein eifriger Reliquiensammler und wurde von der katholischen Kirche heiliggesprochen.
 
Grafrath war der Name der Bahnstation, die 1873 für die vielen Wallfahrer angelegt worden war. 1972 schlossen sich die beiden Dörfer Unteralting und Wildenroth dann zur Gemeinde Grafrath zusammen. Davon wusste ich in der Grundschule zu Fürstenfeldbruck noch nichts, ebenso wenig, dass meine Familie in den 1970er Jahren in ebendieses Grafrath ziehen und ich später in der Rassokirche gefirmt werden sollte – wie etliche Jahre zuvor bereits der Dichter und „Konkret“-Kolumnist Horst Tomayer (der auch von sexuellen Übergriffen durch die Mönche im Kloster berichtete).
 
Und was hat das alles mit dem „bairischen Bethlehem“ zu tun?
Nun, wir mussten in der Volksschule einen Text mit just diesem Titel auswendig lernen. Denn Wildenroth trug den Untertitel „bairisches Bethlehem“. Und zwar einfach aufgrund der Behauptung eines örtlichen Marketingprofis im 19. Jahrhundert, nämlich, aus dem Gedächtnis zitiert: 
„Wäre der Sohn des Herrgotts nicht in Bethlehem zur Welt gekommen, hätte er sich garantiert Wildenroth als Geburtsort erkoren.“

So macht man das. Muss man auch erstmal draufkommen: Wildenroth als bairisches Bethlehem, weil es sicher so gewesen wäre, wenn nicht dummerweise zufällig…
 
Die Hannoverschen Pyramiden: Hätten die Pharaonen die Pyramiden nicht in Gizeh errichten lassen, würden sie garantiert in Hannover stehen. 
Oder das thüringische Pompeji: Wenn der Vesuv nicht im Jahr 79 Pompeji vernichtet hätte, wäre ganz gewiss Weimar unter der Asche des Vulkans begraben worden.
Oder das osthessische Golgatha: Wäre Jesus nicht in Jerusalem gekreuzigt worden, hätte der Herrgott sicher Fulda als Sterbeort von Jesus Christus erkoren.
Und last but not least Berlin als das märkische Stonehenge: Hätten die Menschen in der Jungsteinzeit ihr Megalith-Bauwerk nicht im südwestenglischen Wiltshire aufgestellt, hätten sie sich garantiert Berlin dafür ausgesucht. Und wir hätten statt des depperten Brandenburger Tores ein echt kultisches Baudenkmal mitten in der Spree-Metropole…
 
Stadtmarketingprofis, Touristikexpert:innen: Da geht noch was!
Es muss nicht beim bairischen Bethlehem bleiben…

24.12.2025

Spotify, Musiker:innen-Verdienste & die Nudelpresse

Der Musikstreamingdienst Spotify ist der Lieblingsgegner von Musiker:innen, schlecht informierten Presseleuten und auch etlichen Musikfans, die am liebsten jedes Rolling Stones- oder Rosalía-Album persönlich von den Künstler:innen am Merch-Stand kaufen würden, statt die Tracks im Netz zu hören – von wegen „Authentizität“, diesem unverwüstlichen Fake aus dem Jutebeutel der „handmade“ Rockmusik.
 
Da halten Musiker:innen empört ihre angeblichen Spotify-Abrechnungen in die Social Media-Kameras, aus denen hervorgehen soll, welche Cent-Bruchteile sie pro Stream sie von Spotify erhalten. Ausbeutung! Dumm nur, dass Spotify niemals auch nur einer oder einem Musiker eine Abrechnung geschickt hat – die Vertragspartner von Spotify & Co sind die Rechteinhaber, die bekommen die Abrechnungen und Auszahlungen und ziehen entsprechend ihrer Verträge mit den Musiker:innen ihren meist gewaltigen Anteil (auch bei den meisten Indies sinds immer noch 50 Prozent!) ab, bevor sie den Rest an die Musiker:innen auszahlen. 
 
Aber dass die Musiker:innen häufig schlechte Verträge mit den Plattenfirmen haben, sie also quasi übertölpelt wurden, ist eine Narration, die sich nicht so gut macht. Zumal: wes Brot ich esse…
Und ich habe es noch nicht erlebt, dass sich Musiker:innen über schlechte Deals bei YouTube empört hätten – dabei zahlt dieser Streamingdienst mit Abstand am wenigsten an die Rechteinhaber aus (wenn man von Bandcamp absieht, bei denen das Streaming komplett ohne Bezahlung der Musiker:innen abläuft). Aber klar, ein schickes oder zumindest selbstgemachtes Video wollen sie alle auf YouTube haben, da legt man sich nicht mit dem Streamingdienstleister oder gar dessen Mutter Alphabet an und postet lieber Fake-News über Spotify.
 
Und da haben wir noch nicht von den Journalist:innen gesprochen, die in aller Regel schlecht (wenn überhaupt…) recherchierte Artikel gegen Spotify schreiben und sich im Solidaritätsboot mit den Musiker:innen wähnen. Da gibt es allen Ernstes Radiomoderator:innen, die klagen, dass Spotify doch die Indies und junge und unbekannte Musiker:innen und Bands benachteiligen würde – und das plappern sie in Sendern daher, die in ihrem Formatradio die Musik, die ihnen die Majors unterjubeln, rauf und runter dudeln und praktisch nie einen Track von Indie-Firmen oder gar unbekannten Musiker:innen spielen.
Und wenn genug auf angeblichen (und mitunter auch realen) Problemen von Spotify herumgetrampelt wurde, können dann Besinnungsaufsätze geschrieben werden, in denen es heißt „Der Ruf des Streamingportals Spotify ist am Boden“ (FAS 23.11.2025).
 
Es ist ein armselig Ding um die Berichterstattung und die Bewertung von Spotify.
Den Vogel schoss dieser Tage die „taz“ ab. Dort wirft sich ein Thaddeus Herrmann – laut Wikipedia ein „deutscher Electronica-Musiker, Musik- und Technologiejournalist sowie Labelbetreiber“ – unter der populistischen Parole „Fairer streamen“ mit allerlei Falschbehauptungen und Mutmaßungen in die Propagandaschlacht gegen Spotify.
 
So behauptet der „taz“-Autor, dass „die drei verbliebenen Majorlabel Sony, Universal und Warner Mehrheitseigner“ von Spotify seien. Das ist schon nicht mehr Fake News, sondern eine glatte Lüge. Laut Marketscreener vom Erscheinungstag des „taz“-Artikels gehört lediglich einer der drei genannten Majorlabels zu den zehn größten Anteilseignern von Spotify, nämlich die Sony Group Corporation – mit gerade einmal 2,514 Prozent Anteilen. Selbst taz-Autoren sollten über soviel Mathematikkenntnisse verfügen, dass sie herausbekommen, dass 2,5% weit entfernt von einem „Mehrheitsanteil“, also von 50,1% sind. Universal hielt Ende 2024 laut eigenem Finanzbericht noch rund 3,3% Anteile an Spotify, hat also im Lauf des Jahres diese Anteile wohl noch weiter reduziert. Und Warner hat bereits im Mai 2018 seine gesamten Spotify-Anteile für mehr als eine halbe Milliarde US$ verkauft.

Überhaupt waren die Majors (und die Indies) immer weit davon entfernt, „Mehrheitsanteile“ an Spotify zu halten. Zu Gründungszeiten des Streamingdienstes 2008 wurden die damals noch vier Majors mit insgesamt 17 Prozent (für die „taz“: das ist deutlich weniger als 50,1%!) und die Indies über Merlin, ihre kommerzielle Agentur für die Auswertung der digitalen Rechte der Indie-Labels, mit einem Prozent an Spotify beteiligt. Nominalwert: 8.804 Euro.
Zehn Jahre später, beim Börsengang von Spotify, waren diese Anteile sage und schreibe rund 2,6 Milliarden US$ wert – und wurden von den Majors zum Teil (Universal, Sony) beziehungsweise komplett (Warner) bei der erstbesten Gelegenheit, nämlich unmittelbar nach dem Börsengang von Spotify, mit gigantischen Gewinnen zu Geld gemacht.
 
Übrigens auch von Merlin, also den Indies. Merlin hat 2018 seine Anteile an Spotify monetarisiert und die erzielten gut 130 Millionen US$ komplett an seine mehr als 20.000 Mitgliedsfirmen (also Plattenfirmen und Vertriebsorganisationen) verteilt. Es wäre spannend zu erfahren, welche und wie viele der Indies ihre Musiker:innen an diesen leistungslos erzielten Spotify-Gewinnen wenigstens zum Teil beteiligt haben. Von der Beggars-Group, einer der kommerziell erfolgreichsten unabhängigen Plattenfirmen weltweit, wissen wir immerhin, dass sie die Hälfte der von Merlin an sie ausgezahlten Spotify-Gewinne an ihre Musiker:innen ausgezahlt hat; ebenso haben es Sony und Warner gehalten.
 
Die bösen Majors also, die laut „taz“ ja immer noch über die Mehrheitsanteile an Spotify verfügen, die sie nie hatten…
(Frage am Rande: Gibt es bei der taz wirklich keine kompetenten Redakteur:innen, die derartige Lügenmärchen ihrer Autoren auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen?!?)
 

24.12.2025

Musikstreaming und AI-Tracks

Bleiben wir noch einen Moment beim Musikstreaming.
Am 12. November meldete „Music Business Worldwide“ (MBW), dass jeden Tag 50.000 von AI, also künstlicher Intelligenz, kreierte Tracks die hauptsächlich in Frankreich relevante Musikstreaming-Plattform Deezer fluten würden. Das sind 34 Prozent aller täglich neu eingestellten Tracks auf Deezer.
Aijaijai…
 
Allerdings: Etwa 70 Prozent all dieser AI-Tracks werden von Deezer als betrügerisch bezeichnet und von den Lizenzzahlungen ausgeschlossen. Und sowieso beträgt der Anteil aller AI-generierten Streams bei Deezer nur 0,5 Prozent, ist also weitgehend vernachlässigbar.
 
Mal abgesehen von der Frage, wer all die täglich neu eingestellten 147.000 Tracks hören soll (und will) – noch interessanter fand ich den zweiten Teil des MBW-Berichts. Demnach hat Ipsos in acht Staaten eine umfassende Umfrage unter 9.000 Streamingnutzern durchgeführt, die erstmalig die Haltung zu AI-generierter Musik untersucht hat.
Dabei kam heraus, dass 97 Prozent aller Befragten bei einem „Blind listening test“ absolut keinen Unterschied zwischen komplett von Künstlicher Intelligenz hergestellten Tracks und solchen von Menschen kreierten feststellen konnten.
 
Man könnte nun feststellen, dass die AI mittlerweile verdammt gut darin ist, Mainstream-Musik herzustellen. Andersherum wird für die Musikindustrie und ihre Copyright-Cops jedoch ein Schuh draus: Ganz offensichtlich ist es nicht die menschliche Kreativität, die allein in der Lage ist, die „einzigartige“ Schlager-, Rock- oder Popmusik herzustellen, wie von den Verfechtern des umfassenden Verwertungsrechts immer wieder behauptet wird. Nein, 97 Prozent des Zeugs, mit dem alle Musikkanäle tagtäglich verstopft werden, lässt sich offensichtlich ebenso schlecht von AI erzeugen. Jedenfalls scheint es für die Musikhörenden egal zu sein, ob die Musik, die sie hören, von Menschen oder von AI produziert wird. Sie hören den Unterschied einfach nicht. Es gibt nämlich keinen.
 
Für jemanden, der seit jeher Musik:innen vertritt, die eher „besondere“, „abseitige“ oder als „schwierig“ geltende Kunst machen, ist AI eher keine Bedrohung. Denn den drei Prozent neuer Musik, bei denen die Hörer:innen bemerken, dass sie durch menschliche und eben nicht durch künstliche Kreativität geschrieben und produziert wurden, gilt weiterhin unser Augenmerk, unser Engagement und unsere Leidenschaft. Dafür ist AI keine Gefahr…
 
Übrigens: Mindestens zehn mit AI hergestellte Songs sind in den letzten Wochen weltweit gechartet. Telisha „Nikki“ Jones beispielsweise, die mit Gospel, Blues und R&B aufgewachsen ist, in einem Chor singt und Gedichte schreibt, hat nie daran gedacht, eine Künstlerin zu sein – „was never a dream of mine“. Dann aber hat sie ein Gedicht mit dem Titel „How Was I Supposed to Know?“ geschrieben und ließ eine KI die Musik dazu erstellen. Das Ganze schrieb sie einem ebenfalls von AI kreiertem Avatar namens Xania Monet zu. Der Song brachte ihr die Aufmerksamkeit, nach der sich die meisten aufstrebenden Musiker:innen sehnen: Er startete durch, schaffte es in die Top 20 der Billboard „Hot R&B“-Charts und brachte ihr laut „Wall Street Journal“ einen siebenstelligen Plattenvertrag ein… (die ganze Story hier)

(obacht: das ist ein AI-generiertes Bild der AI-Performerin Xania Monet! Quelle: WSJ)
 

24.12.2025

Marktgängige, schrottige Popmusik

Juliane Liebert in der „Zeit“ über die Popmusik unserer Tage:
 
„Leider ist ein Großteil der markt­gän­gigen Popmusik heute präze­denzlos schrottig und über­flüssig. Das ist keine aus stilis­ti­schen Gründen gewählte Hyperbel, sondern im Wortsinn gemeint: grässlich, unhörbar. So furcht­ein­flößend grausig, so abgefuckt und austauschbar herz- und geistlos, dass man einen baldigen Hörsturz erfleht, sich aus dem Taxi werfen will oder den Super­markt nieder­brennen möchte, in dem man den ganzen uner­träg­li­chen Mist zwangs­hören muss.“
 
Gut gebrüllt, Löwin!

Wobei man natürlich hinzufügen könnte und sollte, dass sich der der Großteil des aktuellen embedded Pop-Journalismus leider längst dem Niveau der „marktgängigen Popmusik“ angepasst hat und ähnlich „schrottig und überflüssig, grässlich und unlesbar“ daherkommt.
Ausnahmen bestätigen die Regel, wie immer…
 

24.12.2025

Filmmusik 1: Was Kim Jong-il sagt

Unlängst habe ich den Film „Highest 2 Lowest“ von Spike Lee angesehen, mit Denzel Washington in der Hauptrolle. Angeblich soll das ein Remake des Akira Kurosawa-Klassikers von 1963 sein. Nun ja. Die erste Hälfte war höchstens mittelmäßig, der Rest langweilig.
 
Weswegen ich das hier erwähne, hat mit der Filmmusik zu tun. Bei den meisten US-amerikanischen Filmen und Serien kann man ja über die Songauswahl, die im Hintergrund läuft, nicht klagen, nicht selten kommen da auch Musiker:innen dieser Agentur zum Zug, etwa Patti Smith, Bonnie ‚Prince‘ Billy, Townes Van Zandt, Rufus Wainwright, um nur einige zu nennen. Sogar Pere Ubu kamen in der jüngsten Folge von Tim Robinsons „The Chair Company“ zu verdienten Ehren, auf schönste Weise.
 
Die Musikauswahl von „Highest 2 Lowest“ war allerdings von der erbärmlichsten Art und erinnerte an die Musik in deutschen Degeto-Produktionen. Kitsch as Kitsch can, Schmalzhymnen und simpelste Barmusik zuckern lauthals die Handlung zu, da können auch die tolle Straßenszene, bei der der wunderbare Eddie Palmieri auf einer Puerto-Rico-Day Parade performt, und der fabelhafte Track „Trunks“ von A$AP Rocky nichts mehr retten.
 
Mir kommt es immer häufiger so vor, als ob die Filmkomponisten (oder auch solche von Videospielen) zu genau ihren Kim Jong-il studiert haben (oder nicht genau genug?). Der nordkoreanische Diktator hat 1973 in seinem Buch „Über die Filmkunst“ unter anderem Handlungsanweisungen zur Verwendung von Musik in Filmen gegeben:
 
„In einem Film, der das Leben so widerspiegelt, wie es die Menschen tatsächlich erleben, sind Musik und Geräusche wichtige Darstellungsmittel (…) 
Der Situation entsprechende, ausdrucksstarke Musik und Geräusche üben eine starke Wirkung darauf aus, den Ideengehalt und Kunstwert des Films zu erhöhen. Der Regisseur hat mit dem Komponisten, dem Spezialisten für Geräusche und dem Tonregisseur gut zusammenzuarbeiten, damit sie auch mit nur einem einzigen Musikstück oder Lied den Menschen eine lebendige Vorstellung geben und sie in tiefe emotionale Bewegung versetzen können.
Um die Wirkung der Musik im Film zu erhöhen, muß der Komponist gute Lieder schaffen (…)
Natürlich muß erforderlichenfalls eine die Atmosphäre hebende Musik ausgewählt werden, aber auch sollte sie dazu dienen, die Emotionen des Haupthelden auszudrücken (…)
…dann können aus dem Herzen des Haupthelden auch lyrische Melodien erklingen, obwohl die Musik, die in einer stillen Atmosphäre das Gefühl der von tiefer Bewegung ergriffenen Hauptperson ausdrückt, auch leidenschaftlichen Charakter haben kann. (…)
Nur ein Regisseur, der sich in den  Geheimnissen der musikalischen und klanglichen Darstellung auskennt und mit den für diesen Bereich verantwortlichen Künstlern geschickt arbeitet, ist in der Lage, eine lebenswahre, hervorragende Tondarstellung zu schaffen, die durch ein klares Kolorit besticht und mit der jeweiligen Szene in harmonischem Ein klang steht.“
 
Alles klar? Juche, bzw. Juchhe.
 

24.12.2025

Filmmusik 2: Wendy Carlos!

An dieser Stelle sei einmal kurz der laut Dietmar Dath „göttlichen“ Wendy Carlos gedacht, „Electronica-Heldin der ersten Stunde, Mitkonstrukteurin des Moog-Synthesizers, Soundtrack-Magierin“, die die Filmmusik unter anderem für Kubricks „A Clockwork Orange“ und „The Shining“ und zu „Tron“ komponierte und bis heute der Filmkunst zeigt, wie Soundtrack geht. Love & Respect, Wendy Carlos!

                                          (Quelle: wendycarlos.com)
 

24.12.2025

Pauschale Ticketinggebühr statt skandalösen prozentualen Vorverkaufsgebühren!

In Hamburg haben Kulturinstitutionen wie Kampnagel, das Deutsche Schauspielhaus und das Thalia Theater nach einer Ausschreibung eine Ticketing-Zusammenarbeit mit dem isländischen Ticketinganbieter Tixly vereinbart. Dadurch gibt es jetzt günstige und vor allem pauschale Ticketinggebühren. Tortoise-Fans zahlen bei Kampnagel zum Beispiel eine Ticketgebühr von € 2,50 brutto (wobei Tixly sogar nur einen Bruchteil dieses Betrags erhält, der Rest geht in die Abwicklung bei den Veranstaltern).
 
Warum ist das ein guter und wichtiger Schritt?
 
Die meisten Ticketing-Konzerne verlangen eine Vorverkaufsgebühr von 10 Prozent sowie eine „Systemgebühr“ in Höhe von über einem Euro (meist zwischen 1,10 und 1,30 €). 
Dazu kommen skandalöse Versandgebühren von über 5 Euro (für einen normalen Brief ohne Einschreiben, Porto 0,95 €!) oder ebenfalls skandalöse „Print at home“-Gebühren.
Auf diese Weise erzielen Ticketkonzerne wie CTS Eventim oder Ticketmaster, aber auch kleinere Anbieter wie Reservix immense risikolose und weitgehend auch leistungslose Profite.
 
Das Problem besteht neben den unseriösen Versandkosten in den prozentualen Vorverkaufsgebühren. Der Verkauf von Tickets ist ja im Grunde eine Dienstleistung, die unabhängig von der Höhe des Ticketpreises kalkuliert werden sollte. Mit welcher Logik nehmen CTS Eventim oder Ticketmaster immer höhere VVK-Gebühren, je mehr der Ticketpreis steigt? Ihre Dienstleistung bleibt ja immer die gleiche.
 
Das wäre in etwa so, wie wenn im Supermarkt die Papiertüte, die pauschal zum Beispiel 50 Cent kostet, bei Einkäufen mit höheren Einkaufssummen proportional immer teurer werden würde. Kaufen Sie für 50 Euro ein, kostet die Tüte dann zum Beispiel zwei Euro… Die Kunden wären zurecht sauer. Beim Ticketing für Konzertkarten aber nehmen wir das alle einfach so hin. Dadurch werden die Ticketingkonzerne immer reicher – CTS Eventim beispielsweise hat allein in der ersten Jahreshälfte 2025 nur im Ticketing einen Superprofit von 166,8 Millionen Euro eingeheimst – eine Bruttomarge von über 40 Prozent! Und es geht sogar noch besser: In den gerade veröffentlichten Zahlen des dritten Quartals 2025 nennt der CTS Eventim-Konzern einen „Profit“ (EBITDA) von 91 Millionen Euro – in gerade einmal drei Monaten, nur durch den Verkauf von Tickets! Die Bruttomarge stieg auf 43,1 Prozent.
Und wer hat das bezahlt? Die Fans. Mit viel zu hohen Ticketgebühren. Die Aktionäre freuts, die Aktienkurse stiegen deutlich, CTS Eventim verzeichnete den größten Wochengewinn an der Deutschen Börse.
 
Die Ticketingkonzerne verdienen durch die prozentualen VVK-Gebühren sogar meistens deutlich mehr als die örtlichen und die Tournee-Veranstalter, die ja die eigentliche Arbeit machen und vor allem das Risiko der Konzerte tragen.
 
Bei einem Konzert mit 1.000 verkauften Tickets zu sagen wir 35 Euro, also nach Abzug der 7% Mehrwertsteuer 32,71 Euro, kommen beim Ticketingkonzern 1000 x 3,27 € plus 1000 x 1,03 € zusammen, insgesamt 4.300 Euro (plus der Profite aus den überhöhten Versandkosten!). Tourveranstalter und örtliche Veranstalter kommen dabei in aller Regel auf weniger als 40% dieses Betrages – obwohl diese wie gesagt nicht nur die ganze Arbeit machen (natürlich jenseits der Musiker:innen, die auf der Bühne stehen), sondern auch das komplette Risiko tragen.
 
Richtig interessant wird es natürlich bei größeren Konzerten. Stellen Sie sich die Einnahmen durch das Ticketing bei einem Konzert mit 10.000 Plätzen á € 60 vor: 67.100 netto! Oder nehmen wir 20.000 Tickets á 120 €: 246.400 Euro für die Ticketinganbieter! Ich will Sie jetzt nicht mit den Einnahmen bei Stadionkonzerten und Ticketpreisen von mehreren hundert Euro langweilen…
 
It’s the ticketing, stupid!
 
Allerhöchste Eisenbahn, diesen weitgehend leistungs- und risikolosen Superprofiten der Ticketing-Konzerne einen Riegel vorzuschieben! Eine Möglichkeit hat der Hamburger Senat vorgemacht: Günstigere Ticketing-Anbieter auszuwählen, die pauschale Ticketinggebühren „all inclusive“ (also ohne versteckte Zusatzgebühren) anbieten. Das ist ein Schritt hin zu einem kommunalen Ticketing, das faire Ticketgebühren gewährleistet und die Tickets für die Fans dadurch wesentlich günstiger macht.
 
Wir waren, wie so häufig, schon mal weiter.
Bei meinem ersten Stadionkonzert, Rolling Stones im Münchner Olympiastadion im Juni 1982, haben die Tickets pauschal (also völlig egal, wo man saß oder stand) 40 DM gekostet: 38 DM „zzgl. DM 2.- Vorverkaufsgebühr“, so stand es auf den Karten. 2 DM – das sind übrigens gerade einmal 5,26 Prozent – und das in der Prä-Internet-Ära…

Was 1982 bei den Rolling Stones möglich war, nämlich eine pauschale Ticketgebühr ohne versteckte Zusatzkosten, ist 2025 zum Beispiel in Hamburg ja auch wieder möglich, siehe oben. Man muss es nur wollen. Und man darf annehmen, dass auch Tixly bei pauschalen Ticketgebühren in Höhe eines Bruchteils von 2,50 Euro noch Geld verdient, Tixly ist ja schließlich auch kein Wohlfahrtsunternehmen.
 

24.12.2025

Gefahr! Der Kulturstaatsminister steht hinter uns und öffnet Türen, knallt sie aber vor den Clubs wieder zu

Wäre doch eigentlich ein schönes Thema für den Kulturstaatsminister: Einhegung der Macht der Ticketingkonzerne. Organisieren von bundesweitem kommunalem Ticketing, um Fans, Veranstalter und Musiker:innen zu unterstützen. Deckelung der Vorverkaufsgebühren.
 
Ich meine, falls Herr Weimer, dieser Hans Dampf in allen Sackgassen, gerade mal Zeit hat und sich nicht um die Profite seines Medienkonzerns – kann es in Ordnung sein, wenn ein Staatsminister damit Geld verdient, dass Kabinettskollegen in einer Veranstaltung seines Familienunternehmens auftauchen und Leuten, die 80.000 Euro für die Teilnahme an dieser Veranstaltung auf den Tisch legen, „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“ versprochen wird? – oder die Urheberrechtsverletzungen der von ihm herausgegebenen Zeitschriften, wo Politiker und sogar verstorbene Intellektuelle ohne ihr Wissen als Hausautoren ausgegeben wurden, oder um sonstige Skandale kümmern muss.
 
Natürlich ist auch die CSU heftig mit den Weimerschen Geschäften verbandelt. Der Freistaat Bayern subventioniert den Weimerschen Erhard-Gipfel laut „SZ“ mit 700.000 Euro – kein Wunder, mit Ticketpreisen von 80.000 Euro kann man so eine Veranstaltung natürlich nicht finanzieren, das wird jeder verstehen. Schirmherr des Erhard-Gipfels: Bayerns Ministerpräsident Markus #söderisst Söder. Der Weimers Veranstaltung auch gerne als „bayerisches Davos“ adelt. Und als der Herr Staatsminister noch der Journalist Weimer war, hat er sich angemessen revanchiert und 2021 laut „SZ“ für Söders Kanzlerkandidatur geworben: Weimer stellte Söder als „erfolgreichen Macher und Wohlstandsgarant“ dar, und alle würden „Sehnsucht nach einem Aufschwung-Kandidaten wie Söder“ verspüren…
 
Das alles wäre ein bisschen weniger übel, wenn Weimer eine einigermaßen erfolgreiche Bilanz als Kulturstaatsminister vorlegen würde. Aber da ist ja nicht viel, wenn man mal von den fast täglichen Pressemitteilungen seines Amtes absieht. Darin geht es meistens um Themen, für die Weimer gar nicht zuständig ist oder, noch schlimmer, für deren Bewältigung ihm nicht nur jede fachliche, sondern vor allem auch jede politische Kompetenz fehlt, etwa, wenn er die „Zerschlagung von Google“ („Handelsblatt“) fordert…
 
Das der Staatsminister für Kultur und Medien lediglich einer dieser Populisten ist, an denen die politische Landschaft heutzutage so überreich ist, zeigt sich an einem aktuellen Beispiel: Bei der jährlichen Almosen-Verteilung an Musikclubs und Veranstalter namens „Applaus Award“, bei der in München 1,7 Millionen Euro an 88 Preisträger:innen verteilt wurden, konnten Weimers Worte gar nicht groß genug sein: „Die Bundesregierung steht hinter euch!“, behauptete der Kulturstaatsminister laut „Musikwoche.de“, und: „Auch deshalb sind wir eine Kulturnation: Wegen des beeindruckenden Reichtums kultureller Institutionen in der Fläche und der breiten Palette regionaler Exzellenz. Die zentrale Aufgabe von Kulturpolitik ist es daher, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Clubs auch in Zukunft ihre Türen öffnen können: durch die ständige Weiterentwicklung passgenauer Clubförderprogramme sowie durch Verbesserungen beim Bau- und Immissionsschutzrecht. Wir werden alles dafür tun, Clubs auch weiterhin tatkräftig zu unterstützen." 
 
Was es konkret bedeutet, wenn diese Bundesregierung „Rahmenbedingungen schafft, damit Clubs auch in Zukunft ihre Türen öffnen können“, und was es in Wirklichkeit bedeutet, wenn Weimer & Co. „alles für die Clubs tun“ (nämlich, Spoiler: nichts!), zeigte sich zeitgleich bei der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag, wo CDU, CSU und SPD zwar den Festivalförderungsfond um zwei Millionen € aufgestockt haben, die Clublandschaft jedoch wieder einmal rechts liegen gelassen haben.
 
Mankel Brinkmann, der Vorsitzende der LiveKomm, bemängelte denn auch die fehlende finanzielle Unterstützung für Clubs, Venues und unabhängige Veranstalter: „Wir hätten angesichts der gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Situation sowie der wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Betriebe den dringend notwendigen Ausbau der Unterstützung begrüßt und sind daher enttäuscht.” „Kein Lichtblick für die Clubs“ also, wie die LiveKomm in einer Pressemitteilung konstatiert.
 
Außerdem hat Weimer beim „Applaus“ in München noch vollmundig „Verbesserungen beim Bau- und Immissionsschutzrecht“ angekündigt. 
Die Clubs und Venues mussten dagegen feststellen, dass auch 2026 erneut keine konkreten Maßnahmen in diese Richtung geplant sind und das 2024 mit großer Mehrheit beschlossene Schallschutzprogramm auch weiter nicht für eine nachhaltige Finanzierung vorgesehen ist.
 
Große Worte, nichts dahinter… 
 
Vielleicht könnte der Herr Kulturstaatsminister mal bei Brechts Arturo Ui nachschlagen:
„Ihr aber lernet, wie man sieht, statt stiert
Und handelt, statt zu reden noch und noch“
 

24.12.2025

CTS Eventim goes Kosmetik

Und was macht Deutschlands größter Ticketingkonzern mit all seinen Profiten?
CTS Eventim goes Kosmetik:

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