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Blog Archiv - Jahr %1
28.02.2013

Van Cliburn. R.I.P.!

Van Cliburn. R.I.P.!

Unglaublich das
Tschaikowsky-Konzert in Moskau 1962, mit dem großen Kirill Kondrashin als
Dirigenten:(Die Cliburn-Aufnahme
dieses Klavierkonzerts verkaufte sich sage und schreibe mehr als eine Million
mal und ist bis heute eines der meistverkauften Klassik-Alben aller Zeiten –
those were the days of wine and roses…)

22.02.2013

US-Single-Charts mit YouTube

Die US-amerikanischen Charts werden, wie die „International Herald
Tribune“ meldet, revolutioniert. Die „Billboard Hot 100“, seit gut 55 Jahren
die legendären amerikanischen Single-Charts, berücksichtigen ab sofort auch
YouTube als einen wesentlichen Faktor der Entscheidung, welche Songs „Hits“
sind. Ein evolutionärer Schritt, der nachvollzieht, was längst Sache ist: Daß
YouTube eine der wichtigsten Musik-Plattformen der Welt ist, und daß es längst
wichtiger ist, wie viele Klicks ein Song bei YouTube erhält, als die Frage, wie viele
Singles verkauft oder kostenpflichtig downgeloaded werden. Ein weiterer Schritt hin zur
Nutzung, zum Hören von Musik,
während die deutsche Musikindustrie und ihre Copyright-Cops immer noch nur von
Besitz und Verkauf von Musik träumen.

Und prompt wurde ein bislang unbekannter Song der aktuelle Nr. 1-Hit in
den USA: „Harlem Shake“ von Baauer, ein baßlastiger HipHop-Track, der im Mai
2012 zunächst als kostenloser Download zur Verfügung gestellt wurde und zunächst
nur auf 16.000 Downloads kam. Doch dann kamen die Fans, und mittlerweile wurden
mehr als 4.000 (meistens leider eher langweilige) Videos zu diesem Track auf
YouTube eingestellt, und „Harlem Shake“ ging auch bei den bezahlten Downloads
und bei Spotify durch die Decke. Wie so oft: YouTube macht Hits! Die von
deutschen Funktionären, Lobbyisten und Politikern immer wieder gegeißelte
„Kostenlos-Mentalität“ im Internet macht Hits! Das werden sie, das wird auch
die Gema nie kapieren, für die Songs nur dann erfolgreich sind, wenn sie in der
gated community der Bohlens und Dostals geschrieben werden.

„The notion that a
song has to sell in order to be a hit feels a little two or three years ago to
me“, schreibt Billboards Chefredakteur Bill Werde den deutschen
Steinzeit-Akteuren ins Stammbuch. 

22.02.2013

Pferde-Lasagne

Pferdefleisch-Skandal?

Eine andere Lasagne ist möglich!

22.02.2013

Pur-Sänger hat Singverbot!

„Pur-Frontmann Hartmut Engler hat Singverbot.“

Wer sagts denn? Sogar seine Plattenfirma.

22.02.2013

Wok-Kanzler-Duell

Ich weiß ja wirklich nicht, was gegen Stefan Raab als Moderator der
Wok-WM, oh, Verzeihung, der Elefantenrunde zur Bundestagswahl sprechen soll.
Die Entpolitisierung im Fernsehen ist doch längst soweit fortgeschritten, daß
eine Wettfahrt von Frau Merkel und Herrn Steinbrück auf dem Wok eine Eisbahn
hinunter auch nicht weniger informativ wäre als ein Kanzlerduell im Fernsehen,
wie es üblicherweise geplant ist.

19.02.2013

DJJesus

Die katholische Kirche
ist in ernsthaften Problemen.

Der Papst ist zurückgetreten (was Gott wohl dazu sagen mag?).

Jetzt kann nur noch ein Österreicher helfen! No more Mr. Nice Jesus! Sehen Sie DJJESUS UNCROSSED,
starring Christoph Waltz:

15.02.2013

Various 2013 02

Ein Philipp Rösler, laut Presseberichten angeblich Wirtschaftsminister
eines der reichsten Industriestaaten der Erde, berichtet dem „Handelsblatt“ bei
einem Redaktionsbesuch „von seinem
Mißtrauen gegenüber den neuen Kommunikationstechnologien. Er benutze E-Mail
höchst selten. Er wolle sich schließlich einen Rest von Privatheit behalten.“

So sind sie, unsere Politiker. Sie kokettieren mit ihrer Steinzeit-Verhaftung
und finden sich dabei auch noch unsagbar toll. Erinnern Sie sich an Herrn
Müntefering, der mit breitem Grinsen erzählt hat, daß er Internet nicht „mache“, „Papier und Schreibmaschine“ seien ihm wichtiger? Genau so sieht
die Netzpolitik dieses Landes auch aus. Die deutschen Politiker gerieren sich
als Kings of the Stone Age. Und sind sehr stolz drauf. Happy Aschermittwoch!

* * *

Toll: Jetzt gibt’s auch ein „iTUnes Box Set“.

Mir noch bisserl unklar, worin die digitale Box genau besteht, wir wollen
uns aber nicht mit Kleinigkeiten aufhalten.

* * *

Schönes Sprachbild des Grünen-Politikers Johannes Lichdi in der „taz“:

„Wie die Lemminge
beantragen die deutschen Innenminister ein Parteiverbot, obwohl die rechtlichen
Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.“

Die Lemminge sind halt seit jeher große Parteiverbotsbeantrager, das ist
ja sprichwörtlich.

* * *

Noch eine gaga-Grüne: Die Bundestagsabgeordnete Agnes Krumwiede weiß,
wie Deutschlands vorhandenes oder nicht vorhandenes „Gewaltproblem“ gelöst
werden kann. Sie verriet es dem Bayerischen Rundfunk: Unter dem Motto „Opern
statt Autobahnen“ soll einfach mehr Geld in Hochkultur gesteckt werden.

* * *

Wie steht es im Grundgesetz dieser Republik? „Eine Zensur findet nicht
statt.“ (Artikel 5 GG)

Aber: mehr als die Hälfte aller YouTube-Klicks ist hierzulande gesperrt,
der Gema sei Dank: Nur 385 der 1.000 weltweit angesagtesten YouTube-Filme
können auch in Deutschland abgerufen werden, bei den anderen 615 bekommen
Nutzer in den meisten Fällen die bekannte Nachricht angezeigt: „...in Deutschland nicht verfügbar, weil es
möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der
Gema nicht eingeräumt wurden.“

Die Zensurquote bei den täglich von OpenDataCity weltweit ermittelten
Zahlen der gesperrten Videos liegt in Deutschland also bei 61,5 Prozent. Zum
Vergleich: In Afghanistan sind nur 4,4 Prozent der 1.000 populärsten Videos auf
YouTube nicht zu sehen, in den USA 0,9 Prozent, in Österreich und der Schweiz
1,1 bzw. 1,2 Prozent, im Südsudan 15,2 Prozent, und selbst der Vatikan ist mit
5,1 Prozent Zensurquote vergleichsweise liberal.

Der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker (Jahresgehalt laut „Berliner
Zeitung“: 484.000 Euro) hat jüngst im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“
gesagt: „Wir sind nicht der Goliath.“
Nein, sicher nicht. Und die Erde ist eine Scheibe. Wobei das selbst der Vatikan
nicht mehr glaubt.

(sehr schade übrigens, daß
die Gema-Website gut eine Woche vom Netz war...)

* * *

„Jemand mußte
Josef K. verleumdet haben, denn ohne daß er etwas wirklich Falsches getan
hätte, wurde er von einer Predator-Drohne getötet.“

Der Schriftsteller Teju Cole in der fünften seiner „Seven short stories
about drones“

* * *

Eine leidige Fortsetzungsgeschichte: Das von der Regierung geplante
Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Nach dem renommierten Münchner
Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hat jetzt auch
der Deutsche Anwaltverein (DAV), ein Zusammenschluß von 67.000
RechtsanwältInnen, die Einführung des vom Axel Springer-Verlag gepushten neuen
Leistungsschutzrechts als unsinnig bezeichnet: „Die Einführung eines
Leistungsschutzrechts für ‚Presseverleger’ ist sowohl rechtlich bedenklich als
auch nicht erforderlich, so daß von dem Gesetzesvorhaben insgesamt abgerückt
werden sollte. Die für die Einführung eines Leistungsschutzrechts angeführten
Argumente überzeugen nicht. (...) Es besteht also die Gefahr, daß das als Schutz
gedachte neue Recht in der Praxis leerläuft, gleichzeitig aber die
Leistungsfähigkeit sozial nützlicher Angebote wie z.B. Suchmaschinen nur auf
dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschränkt.“

Eine neue Ohrfeige von Juristen für die Bundesregierung und die
Presseverleger und ihre Lobbyisten. Und nun wundern Sie sich, daß Sie wie schon
von der Stellungnahme des Max-Planck-Instituts auch von der Stellungnahme des
DAV in Ihrer Qualitätszeitung kein Sterbenswörtchen gelesen haben? Tschah, so
ist das mit der Pressefreiheit, die Verleger und Journalisten Ihrer
Qualitätszeitung nehmen sich eben die Freiheit, Ihnen solche Stellungnahmen
vorzuenthalten.

Eine ähnliche Freiheit nimmt sich der Deutsche Bundestag. Zur Anhörung
im Rechtsausschuß des Bundestages zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage
war kein einziger Vertreter einer Suchmaschine eingeladen worden, obwohl das
Gesetz doch als „Lex Google“ durch die Medien geistert. Stattdessen wurde u.a.
der Axel-Springer-Lobbyist Christoph Keese geladen. Doch die Mehrheit der
Sachverständigen hat das geplante neue Leistungsschutzrecht förmlich zerrissen,
es ist glatt durchgefallen. Eine Live-Übertragung der Sitzung im Fernsehen
wurde übrigens vom Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU),
abgelehnt – neben Google mußte auch die interessierte Öffentlichkeit draußen
bleiben. Siegfried Kauder, eiserner Verfechter eines harten Urheberrechts und
daher Darling der deutschen Musikindustrie, nebenher (Siegfried Kauder ist
einer der neun Bundestagsabgeordneten, die gegen die Veröffentlichung ihrer
Nebeneinkünfte durch das Transparenzgesetz geklagt haben) auch Präsident der
„Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände“, fiel zuletzt durch ausgefuchste
Urheberrechtsverletzungen auf seiner Homepage auf und wurde von seinem
CDU-Kreisverband nicht mehr als Kandidat für die nächste Bundestagswahl
aufgestellt.

08.02.2013

ARD: Konzertmitschnitte ohne Honorare

Um ihre eigenen Markenrechte kümmert sich die ARD sehr. Die Rechte der
Künstler sind der ARD dagegen eher weniger wichtig.

Aus einer aktuellen Korrespondenz, die ich mit einem Vertreter einer
sehr renommierten Musikreihe der ARD dieser Tage geführt habe. Die Sendung
interessiert sich für den Mitschnitt eines Konzertes einer Band dieser Agentur
im Mai 2013: „Als Produktionsmodell
könnte je nach Gegebenheit/Machbarkeit eine Ü-Wagen Produktion mit 6-8 Kameras,
eine Produktion mit mobiler Regieeinheit mit 6-7 Kameras oder eine
EB-Produktion mit 5-6 Kameraleuten dienen. Beim Ton ist Ton-Ü-Wagen oder mobile
Mehrspurige denkbar. Vertragliches Einverständnis aller und Machbarkeit
vorausgesetzt würde ... das Konzert auch gerne als Live Stream auf www.....de
senden.“

Ich signalisiere eventuelles Interesse, falls Band und Management das
auch möchten, antworte außerdem: „Mich
wundert, daß Sie die Honorarfrage in Ihrer Mail nicht ansprechen.“

Die Antwort des Vertreters der ARD kommt prompt:

„Honorare für Künstler sind nicht vorgesehen. Die
Aufzeichnung und Ausstrahlung dient der Promotion. Meines Wissens erzielen die Künstler in der Regel
zumindest über die Gema durch die TV-Ausstrahlung einen geldwerten Vorteil.“ (Hervorhebung BS)

Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Honorare für Künstler
sind nicht vorgesehen.“ Die ARD schafft also prä-feudale Zustände. Selbst am
Königshof des Absolutismus erhielten Künstler wenn nicht Honorare, dann doch
mal eine goldene Taschenuhr. Diese Zeiten sind vorbei, „Honorare für Künstler
sind nicht vorgesehen“.

Stattdessen wird auf die Gema verwiesen – man fragt sich, warum
Konzertveranstalter noch Gagen bezahlen, wo die Künstler für ihre Leistungen doch
schon Gema-Einnahmen erzielen.  Oder
andersherum gefragt – ob ARD-Redakteure und freie Mitarbeiter auf ihre Honorare
verzichten, weil sie ja auch Schecks von VG Wort und anderen
Verwertungsgesellschaften erhalten?

Besonders pikant ist natürlich der Passus: „Die Aufzeichnung und Ausstrahlung dient der Promotion.“

Merkwürdig, ich kann im Rundfunkstaatsvertrag, auf dessen Grundlage das
öffentlich-rechtliche Fernsehen hierzulande arbeitet, zwar einen Bildungs- und
einen Kulturauftrag finden, aber nicht den öffentlich-rechtlichen Auftrag
„Promotion“.

Wenn ein Privatsender so argumentieren würde, könnte man sagen, o.k., geschenkt,
das ist eben Kapitalismus. Daß aber das öffentlich-rechtliche Fernsehen, für
das wir alle neuerdings eine beträchtliche monatliche "Haushaltsabgabe" zahlen,
fordert, daß Künstler gefälligst ohne Honorar spielen sollen, womit letztlich Ausbeutung
zementiert wird, das ist schon ein echtes Bubenstück. Wäre das ein Einzelfall,
könnte man sich lustig drüber machen. Doch heutzutage werden viele der
öffentlich-rechtlichen Konzertmitschnitte so konstruiert. Ob im Rundfunk oder
im Fernsehen, für Mitschnitte zahlt kaum ein Sender noch Honorare, die
kostenlose Zurverfügungstellung des eigenen Werkes und der eigenen Leistung
wird längst vom Künstler erwartet. Wer sich dem verweigert, wird mit komischen
Argumenten zugeschüttet. „Ist doch alles Werbung hier“.

Da hilft nur noch: Verweigerung! Auf allen Ebenen.

08.02.2013

Tatort und ARD-Markenrechte

Aber die ARD hat ja auch grad andere Sorgen. Das Staatsfernsehen muß
sein „Markenrecht“ mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen. Denn
unter dem Titel „Ermittlungen in Sachen TATORT“ hat ein Berliner Verlag bislang
zwei kleine Bücher herausgebracht, die einzelne Aspekte der Krimireihe näher
beleuchten, etwa deren konservatives Weltbild, sobald es um die
Sittengeschichte und um sexuelle „Abweichungen“ geht, oder, wie Matthias Dell
im aktuellen Band „Herrlich inkorrekt“, wie sich die Münsteraner Tatorte
zwanghaft an der „political correctness“ abarbeiten.

Wie Stefan Niggemeier auf seinem Blog berichtet, verstößt der Verlag
nach Ansicht der ARD mit dem Wort „Tatort“ im Reihentitel gegen das Markenrecht
der ARD. Über eine Anwaltskanzlei hat die ARD den Verlag aufgefordert, den
Titel in Zukunft nicht mehr zu verwenden. Der ARD stünden „Unterlassungs- und
Schadensersatzansprüche“ zu.

Glauben Sie nicht? Ist aber wahr.

Sie werden verstehen, daß ich jetzt ein bißchen Angst habe, den Titel
mit den sechs Buchstaben an dieser Stelle in Blog oder Newsletter weiter zu
verwenden, denn schwupps wird man von den ARD-Rechtsanwälten abgemahnt, das
geht ganz schnell. Lassen Sie uns also alle künftig nicht mehr von ...
sprechen, wenn wir den Sonntagabend-Krimi der ARD meinen, sondern eben von
„jener bekannten Sonntagabend-Krimireihe der ARD, deren markenrechtlich
geschützten Titel zu nennen uns an dieser Stelle zu riskant erscheint“, wie es
auch der Verlag Bertz + Fischer vorschlägt.

Da hilft nur noch: abschalten!

08.02.2013

Auschwitz-Gedenkstunde im Staatsfernsehen

Man muß sich das mal vorstellen: Das deutsche Staatsfernsehen überträgt
jede Königshochzeit in England, jeden Königinnengeburtstag stunden-, ach was:
tagelang live, gerne auf allen Kanälen parallel – Königsfernsehen recht
eigentlich.

Aber die Gedenkstunde im Deutschen Bundestag am Jahrestages der
Beferiung von Auschwitz  wird vom Staatsfernsehen
souverän ignoriert. Die bewegende Rede der Schriftstellerin Inge Deutschkron –
kein Thema für ARD und ZDF. Wahrscheinlich ist das die neueste Interpretation
des „Bildungsauftrags“ der Öffentlich-Rechtlichen, wie er im
Rundfunkstaatsvertrag steht.

01.02.2013

Heino singt deutsch - verboten!

Aus der Willy Brandt-Gedächtnis-Reihe „es wächst zusammen, was zusammen
gehört“ Folge 2: Heino (ja, der...) singt Rammstein (ja, die). Und Oomph! Und
Fanta 4! Und Sportfreunde Stiller!

Laut „Berliner Zeitung“ hat die Blödzeitung behauptet, „kein großes Plattenlabel hätte sich an eine
Veröffentlichung rangetraut“. Das Album ist allerdings bei Sony erschienen,
nicht gerade die Indieklitsche von um die Ecke, sondern eher eines der drei
größten Labels weltweit. Ebenfalls in der Blödzeitung barmt Heino: „Ich lasse mir von niemandem das Singen
verbieten“, und wenn mich mein Spotify nicht täuscht, steht quer über dem
Albumcover „Das verbotene Album“ – verboten? Es steht in allen Geschäften, ist
bei Spotify und iTunes erhältlich und laut „Musikwoche“ auf Platz 1 der Trendcharts.
Nicht grade das, was einer „Bückware“ passieren würde, oder? Eine neue Variante
also des „wird man doch noch sagen dürfen“-Deutschen. Unser Mitleid hält sich
in Grenzen. In denen von 1949.

Was aber das eigentliche Phänomen ist: daß diese Musik all der Bands,
die hierzulande in vielen Schubladen von Punk bis Pop abgelegt wird, die aber
letztlich einfach nur volkstümliche Schlagermusik ist und sich vom
volkstümlichen Schlagerpop der sagen wir Zillertaler Schürzenjäger ungefähr so
sehr unterscheidet wie ein eineiiger Zwilling vom anderen – daß sich also all
diese Musik der Rammsteins und Sportfreunde Stillers und Ärzte und Oomphs und
wie sie alle heißen dieses Landes ohne Verluste auch von einem Mann wie Heino
singen lassen, das ist doch irgendwie bemerkenswert, nicht? Und spricht im
Grunde eher gegen die Qualität dieser Musik, würde ich sagen. Der
„taz“-Kritiker raunt gar von „einem wirklich schönen Stück Volksmusik“, daß da
herausgekommen sei. So ist das wohl.

Und es ist eben umgekehrt ein unbedingtes Qualitätsmerkmal
nichtdeutscher „Volksmusik“, daß ein Heino die Musik sagen wir eines Kendrick
Lamar oder eines A$AP Rocky oder eines David Thomas niemals wird nachsingen
können, nicht wahr?

01.02.2013

Facebook & Tea Party

Es wächst zusammen, was zusammen gehört, Folge 3, mit internationaler
Dimension:

In der „FAS“ lesen wir, daß Peter Thiel, der Investor, „der Facebook und Paypal groß gemacht hat“
(Paypal hat er mitgegründet, und er war der Erste, der dem Harvard-Aussteiger
Mark Zuckerberg Geld für dessen Startup „The Facebook“ gegeben hat...), auch
Ron Paul finanziert, den „Paten“ der reaktionären amerikanischen „Tea
Party“-Bewegung.

01.02.2013

Piraterie und Kim Dotcom

Kleine Lektion in Kulturtechniken des 21. Jahrhunderts (zitiert nach
Sascha Lobos lesenswerter SPON-Kolumne „Das Internet ist Filesharing“ vom
22.Januar 2013):

"Wie man Piraterie stoppt:
1 großartige Inhalte schaffen
2 den Kauf so einfach wie möglich machen
3 weltweite Veröffentlichung am gleichen Tag
4 fairer Preis
5 auf jedem Gerät abspielbar"

Man mag von Kim Dotkom, von dem dieser Tweet nämlich stammt, halten, was
man mag, aber wo er Recht hat, hat er Recht.

01.02.2013

EM 2020, Berlin, Wowereit

Liebe Fußballfreunde!

Es tut mir leid, daß ich an dieser Stelle eine exklusive schlechte
Nachricht für Sie habe, die Sie bisher noch nirgendwo lesen konnten. Die
Nachricht ist: Die Fußball-Europameisterschaft 2020 verzögert sich und wird auf
wahrscheinlich 2023 verlegt!

Sie haben das vielleicht mitbekommen – die UEFA hat gerade beschlossen,
daß die Fußball-Europameisterschaft 2020 in 13 Ländern und 13 Städten
stattfinden soll, in „sämtlichen Regionen des Kontinents“. Soweit so gut.

Doch nun kommt die schlechte Nachricht: Am 25.1.2013 hat Berlins
Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) angekündigt, daß sich Berlin als
deutscher Austragungsort der EM 2020 bewerben wird. „Berlin steht bereit, als deutsche Bewerberstadt ins Rennen zu gehen
(...) wir haben gezeigt, wie erfolgreich und stimmungsvoll große Sportveranstaltungen
im Olympiastadion organisiert werden können“, so die Drohung Wowereits.

Nun könnte man die Welt beruhigen und sagen: Das Berliner Olympiastadion
steht bereits und muß nicht mehr gebaut werden. Dennoch glaube ich, daß sich
Wowereit und Berlin übernehmen, wenn sie denken, sie könnten schon heute
garantieren, daß im Jahr 2020 EM-Spiele in Berlin stattfinden können. Der
Planungszeitraum ist für Berliner Verhältnisse einfach viel zu kurz, von der
Bauphase ganz zu schweigen. Nur sieben Jahre! Allein bis in Berlin der
Brandschutz geklärt ist, würden die ersten fünf Jahre vergehen, und schon
schreiben wir das Jahr 2018, und es blieben nur noch zwei Jahre. In solch
extrem knappen Zeiträumen kann Berlin nicht denken und handeln, wie wir am
Flughafenprojekt sehen können. Und wenn Wowereit eine Fertigstellung für ein
bestimmtes Jahr ankündigt, weiß der erfahrene Bürger, daß er locker mal zwei,
drei Jahre draufschlagen muß. EM-Spiele 2020 in Berlin? Vergeßt es. Das ist zu
knapp. Wenn Wowereit EM-Spiele für 2020 ankündigt, werden die frühestens 2023
stattfinden...

01.02.2013

Beckett, Briefe und Feuilleton

Die alte Tante „Zeit“ kriegt sich in ihrem Feuilleton förmlich nicht
mehr ein und schreibt in einer Rezension der Briefe Samuel Becketts 1929-1940
unter anderem:

„So klug und so
persönlich (...) 800 unglaublich reiche Seiten funkelnder Briefprosa (...)
Seite für Seite Witz und stilistischer Glanz.“

In der am gleichen Tag in „Konkret“ erschienen Rezension lesen wir
einige Beispiele der laut „Zeit“ „so klugen“ und „funkelnden Briefprosa“ voll
„stilistischem Glanz“:

„Mein lieber Tom,
Bronowski ... sagt, er nimmt drei Kackwürste aus meiner Zentrallatrine. Aber
leider nicht die doppelt gekringelten und zugespitzten... Ich weiß nicht ... ob
das Proustsche Arschloch als entrée oder als sortie zu betrachten ist – libre
in jedem Fall.“

Ach, wie der kluge stilistische Glanz hier doch funkelt!

Über Furtwängler schreibt Beckett, er schüttele „seine zarten Hinterbacken, als müßte er ganz dringend zur Toilette“
usw. usf.

In der Suhrkamp-Edition der Briefe findet sich in der Einleitung der
Satz, der den Ton der Rezensionen im embedded Feuilleton vorgibt: „Samuel Beckett zählt zu den großen
literarischen Briefschreibern des 20.Jahrhunderts.“ Eine Behauptung, die
sich in der „Zeit“ im vorauseilenden Gehorsam quasi selbst erfüllt. Stefan
Ripplinger zieht in „Konkret“ jedenfalls das gegenteilige Fazit: „Wer Becketts Prosa liebt, sollte seine
Briefe meiden.“

Und wahrscheinlich die Briefe wirklich großer Briefschreiber des
20.Jahrhunderts lesen, sagen wir: von Tucholsky bis Hacks.

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