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Blog Archiv - Jahr 2013
11.03.2013

Berliner Senat hat kein Konzept

Die „Berliner Zeitung“ hat dieser Tage die Ergebnisse einer Umfrage
veröffentlicht, wonach die große Mehrheit der BerlinerInnen den Senat für „konzeptlos“ halten: 81 Prozent der
Befragten  glauben, daß der Senat keine
Strategie in der Mietpolitik hat. Erstaunlich, daß immer noch elf Prozent der
BerlinerInnen „glauben, daß der Senat ein
Konzept hat, wie möglichst vielen ein preiswertes Wohnen in der Stadt
ermöglicht werden kann“.

11.03.2013

Algorithmen

Die Algorithmen sind mitunter eine rechte Unverschämtheit:

Da bekomme ich doch bei Amazons „Kunden, die xxx gekauft haben, haben
sich auch für yyy interessiert“ glatt ausgerechnet Rudolf Steiners "Die
Rätsel der Philosophie - in ihrer Geschichte als Umriss dargestellt (Rudolf
Steiner Gesamtausgabe)" angeboten, ausgerechnet weil ich "Die letzten
Tage der Menschheit" von Karl Kraus auf mein E-Book geladen habe. Ein
schöner Beweis, daß Algorithmen ganz nett sind, aber von vielen Dingen eben überhaupt
keine Ahnung haben...

08.03.2013

Und Ansonsten 03/2013

Der sogenannte „Panda-Rapper“ Cro stellt eine eigene Kollektion bei der
Modefirma H&M vor. „Wir freuen uns
wie verrückt, in Kooperation mit H&M die Divided Kollektion Design by Cro
präsentieren zu können“, wird das „unabhängige“
Chimperator-Label in der „Musikwoche“ zitiert. Die „limitierte Kollektion“ aus T-Shirts, Tanktops, Leggins und
Stoffbeuteln unter anderem mit „Writings,
die Cro selbst entworfen hat“, soll im April in rund 200 Filialen der
skandinavischen Modekette zu finden sein.

Ob Cro für sein selbst entworfenes Writing bei H&M mehr verdient als
die Textilarbeiter, die den Krempel für H&M zum Beispiel in Kambodscha oder
Bangladesch unter in aller Regel menschenfeindlichen und ausbeuterischen
Bedingungen herstellen müssen? Laut Recherche des „Zeit“-Autors Uchatius
beträgt der Lohn der Textilarbeiter, die in Fabriken in Bangladesch die
H&M-T-Shirts herstellen, EUR 1,18. Pro Tag. Inklusive aller Überstunden.

Aber irgendwer in der Welt muß halt dafür bezahlen, daß sich eine
Plattenfirma in Deutschland mit ihrem Panda-Rapper wie verrückt darüber freuen
kann, von H&M Kohle für sogenanntes Mode-Design zu erhalten.

Alles Panda, oder was?

* * *

Jetzt mal unabhängig davon, ob und wenn ja wie sehr einem das neue Album
von David Bowie gefallen mag: Eines hat der Altmeister kapiert und den
deutschen Copyright-Cops gezeigt, die nicht müde werden, das Gefasel von der
angeblichen „Kostenloskultur“ des Internet wie eine tibetanische Gebetsmühle zu
wiederholen – eine Woche, bevor sein neues Album erscheint, stellte David Bowie
das Album kostenlos online, als
Stream via iTunes. Einfach so. Und schrieb dazu: „Erzählt es weiter, Kinder!“
Ob die Musik state of the art ist, mögen andere beurteilen. Was aber die
Geschäftsmodelle in digitalen Zeiten angeht, ist David Bowie, der übrigens
keinen Manager hat, der schlafmützigen deutschen Musikindustrie um Lichtjahre
voraus.

* * *

Wir haben an dieser Stelle seit Monaten über das Leistungsschutzrecht
für Presseverlage (die „Lex Google“) informiert. Jetzt wurde das Gesetz vom
Bundestag verabschiedet – obwohl es von fast allen Rechtsexperten, vom
Deutschen Anwaltsverein und von Rechtswissenschaftlern als völlig unsinnig
abgelehnt wurde. Aber wenn der Axel Springer-Verlag, gegen dessen Blödzeitung
bekanntlich keine Wahl gewonnen werden kann, mit seinen Cheflobbyisten
jahrelang Propaganda für ein Gesetz macht, haben die Experten halt nichts zu
melden, da kuscht die Politik, da werden Gesetze verabschiedet, die „Starke stärken und Schwache schwächen“,
wie die nicht gerade linksradikaler Umtriebe verdächtige bürgerliche „Zeit“
feststellte. Wir haben es nicht anders erwartet. „Es ging in den
vergangenen Jahren lediglich darum, wie sich das Geschäftsmodell einiger weniger Unternehmen sichern
lässt, und wie sie vom Geschäftsmodell eines anderen Unternehmens profitieren
oder sich öffentlich-rechtliche Konkurrenz vom Leib halten können,"
kommentiert Kai Biermann auf „Zeit Online“.

Allerdings möchte ich kurz auf drei Dinge hinweisen:

Erstens: Im
Leistungsschutzgesetz (LSG) heißt es, „der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das
ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu
gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt
sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte." Da muß man mit
den Freischreibern fragen:
„Was heißt das für uns Freie und unsere
Texte? Konkurriert das Leistungsschutzrecht jetzt doch mit dem Urheberrecht?
Und wie wird dieses Monopol der
Verwerter gegenüber den eigentlichen Urhebern begründet?"

Zweitens, und am Rande:
Sogar der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Siegfried Kauder
(CDU), als eiserner Verfechter des Three Strikes-Modells eine Zeit lang der
Musikindustrie liebstes Kind, sprach sich eindeutig gegen das LSG aus. Wer oder
was hat den Mann „umgedreht“? Oder hat er nur gegen Ende der Legislaturperiode
als Abgeordneter, der von seiner Partei nicht mehr aufgestellt wurde, plötzlich
seine Unabhängigkeit entdeckt? Wir wundern uns.

Drittens, und vor allem,
hat Wolfgang Michal auf „Carta“ auf einen interessanten Aspekt der Abstimmung
hingewiesen: Das LSG hätte im Bundestag nämlich gar keine Mehrheit erhalten,
wenn, ja wenn sich alle Abgeordneten
der Opposition an der Abstimmung beteiligt hätten. Wegen der Enthaltungen bzw.
Neinstimmen von einigen Mitgliedern der Regierungsfraktionen (je 2 Nein und
Enthaltungen bei CDU/CSU sowie 4 Nein bei der FDP) erhielt der Regierungsentwurf
nur 293 Ja-Stimmen. 243 anwesende Bundestagsabgeordnete stimmten mit Nein.
Hätten die 52 Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken, die an der Abstimmung
nicht teilgenommen haben, wie ihre Fraktionen mit Nein gestimmt, wäre das LSG
mit 295 Nein- gegen 293 Ja-Stimmen gescheitert. Sie finden das
Abstimmungsergebnis hier:

http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik/index.jsp?id=214

Noch interessanter wird das Ganze, wenn Sie hier auf „Namensliste“
klicken, denn dort finden Sie die Abgeordneten, die von der Opposition nicht an
der Abstimmung über das LSG teilgenommen haben. Und das waren nicht etwa die
Hinterbänkler, sondern gewissermaßen die

Spitzenleute der Oppositionsparteien: Gefehlt und damit letztlich die
Lex Springer möglich gemacht haben von der SPD Sigmar Gabriel, Andrea Nahles,
Wolfgang Thierse oder Heidemarie Wieczorek-Zeul. Bei den Grünen fehlte das
Spitzen-Trio Jürgen Trittin, Claudia Roth und Katrin Göring-Eckardt. Bei den
Linken fehlten unter anderem Sahra Wagenknecht, Ulrich Maurer, Stefan Liebich
und Katja Kipping. Es fehlten sozusagen die Parteivorsitzenden, das
Führungspersonal der Opposition. „Also
jene Wahlkämpfer, die eine gute (Springer-)Presse brauchen“, kommentiert
Wolfgang Michal. Allerdings, es ist auch Taktik dabei: Denn im Frühjahr wird
das LSG irgendwo zwischen Bundesrat (wo die Bundestags-Opposition mittlerweile
eine Mehrheit hat) und Vermittlungsausschuß im Sande verlaufen. „Und so brauchten die Wahlkämpfer der drei
Oppositionsparteien nicht unnötig Flagge zu zeigen und mit Nein zu stimmen“
(Michal) und sich „unnötig“ mit der Springer-Presse und all den anderen
Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen anzulegen.

Das ist die Schmierenkomödie, die in Berlin getrieben wird, und die
manche als Politik oder als Demokratie bezeichnen.

* * *

Alexandre Kojève schreibt im September 1950 an Leo Strauss:

„Menschen handeln
in Wirklichkeit nur, um darüber reden zu können oder zu hören, daß darüber
geredet wird.“

Im Zeitalter von Facebook (das dabei ist, den Bach runterzugehen) und
Tweets kann man den ersten Halbsatz getrost streichen – heutzutage handeln Menschen in der Regel nicht
mehr. Es bleibt natürlich, daß sie über alles reden wollen und hören, daß
darüber geredet wird.

* * *

Mit dem Fahrrad auf dem Weg ins Büro, Oranienstraße, Kottbusser Damm.
„Die Straßen waren blau / So viele Bullen waren da“, um es mit Rio Reiser zu
sagen. Straßen gesperrt, ein Hubschrauber kreiste über Kreuzberg, am nächsten
Tag steht in der Zeitung: 815 Polizisten waren im Einsatz. Aber warum?

Weil die Besitzrechte eines Immobilienbesitzers staatlicherseits
durchgesetzt werden mußten.

Seit seinem sechsten Lebensjahr wohnt der jetzt 41jährige Malermeister
Ali Gülbol in dem Haus in der Lausitzer Straße, seit 1999 mit seiner Familie in
einer eigenen Wohnung im gleichen Haus. Die Wohnung war bei der Übernahme durch
Gülbol eine Bruchbude, er hat nach eigenen Angaben über 20.000 Euro und viel
Arbeit in die Renovierung investiert, weswegen der Eigentümer ihm eine
geringere Miete eingeräumt und auf Mieterhöhungen verzichtet hatte. Das änderte
sich 2006, als ein Berliner Unternehmer die Immobilie in einer
Zwangsversteigerung erwarb. Der neue Besitzer fühlte sich nicht an die alten
Vereinbarungen gebunden und erhöhte Gülbols Miete. Gülbol ging vor Gericht und
verlor nach Jahren den Rechtsstreit durch alle Instanzen. Er versäumte die
Frist für die Nachzahlung der erhöhten Miete um ein paar Wochen, und der
Unternehmer warf den Mieter aus der Wohnung und sorgte für eine Zwangsräumung,
obwohl der durch die Mieterhöhung verursachte „Mietrückstand“ längst beglichen
war.

Mag sein, daß die Zwangsräumung formaljuristisch korrekt war. Doch ob
sie „rechtens“ im eigentlichen Sinn war, darf bezweifelt werden. Der
Rechtswissenschaftler Karl-Nikolaus Peifer weist in anderem Zusammenhang darauf
hin, daß „ein Recht, das sich vom
Bewußtsein der Menschen löst, größte Probleme bekommt. Das Recht ist für die Menschen da und nicht die Menschen für das Recht.
Das mag naiv klingen, aber es hat eine sehr grundlegende Bedeutung für das, was
man Rechtsempfinden nennt, auf dessen Grundlage unsere Rechtsordnung basiert,
auf die wir als Rechtswissenschaftler achten müssen“.

Es ist ja nicht so, daß Mieter Gülbol irgendwelche
Mietzahlungen schuldig geblieben wäre. Alle Außenstände sind längst bezahlt.
Wie soll das „gesunde Rechtsempfinden“ der Bürger befriedigt werden, wenn wegen
bereits geleisteter Zahlungen aus Besitzrechten eines Immobilieninhabers, also
ohne daß noch ein Euro geschuldet wäre, 815 Polizisten die Zwangsräumung einer
Wohnung durchsetzen, in der eine Familie seit 14 Jahren lebt? Ich jedenfalls
will ausdrücklich nicht, daß dafür
meine Steuergelder ausgegeben werden! Und ich will ausdrücklich nicht, daß ein
Senat, der es seit zig Jahren versäumt, bezahlbaren Wohnraum auch für
Geringverdienende zur Verfügung zu stellen, mit maßlosen Polizeistaatsmitteln
Bürger aus ihren Wohnungen vertreibt. Und der Fall Ali Gülbol ist ja kein
Einzelfall – über 5.000 Zwangsräumungen finden allein in Berlin jedes Jahr
statt. Mieter werden vom Gesetz im Stich gelassen, während längst eine „an Profitinteressen ausgerichtete
Mieterhöhungsrallye“ („Berliner Zeitung“) stattfindet. Ein Senat, dem als
Antwort auf die berechtigten Mieterinteressen nur eine von über 800 Polizisten
durchgesetzte Zwangsräumung einfällt, ist unbrauchbar und sollte zurücktreten.

* * *

„Die Regierung
hält nicht mehr alle Fäden des Kapitalismus in der Hand, höchstens noch einen
oder zwei, und wenn sie nicht achtgibt, so ist sie morgen selbst die Marionette
und der Kapitalismus die Hand. Der Tag wird kommen, an dem Unternehmen,
ausländische Firmenchefs, Pensionsfonds und Investoren uns sagen ‚Macht!’ und
wir gehorchen.“

Bruno Le Maire, Mitglied der konservativen französischen Partei UMP und
Ex-Minister unter Sarkozy, in seinen gerade erschienenen Memoiren „Jours de
Pouvoir“ (zitiert nach dem Zentralorgan des deutschen Antikapitalismus, dem
Feuilleton der „FAZ“)

* * *

Dazu passend ein interner Bericht der deutschen Bundesregierung, der
laut „Berliner Zeitung“ intensive Verbindungen der Regierung zur Finanzindustrie
offenbart. Seit 2009 hat sich beispielsweise allein der Staatsminister im
Kanzleramt 25 Mal allein mit dem Cheflobbyisten von Goldman Sachs getroffen.
Insgesamt gab es in dreieinhalb Jahren 220 intensive Regierungskontakte mit der
Finanzindustrie – Treffen auf Kongressen oder Empfängen nicht mitgezählt.
Bankenrepublik eben.

* * *

Kann mir bitte irgendjemand erklären, was nun daran besser sein und mehr
Wettbewerb garantieren soll, wenn im aktuellen Plattenfirmen-Monopoly, bei dem
die Ereigniskarten mitunter auch von den Kartellwächtern ausgespielt werden,
der Sanctuary-Backkatalog statt zu Universal Music neuerdings zum BMG Rights
Management gehört?

Und was so toll daran ist, wenn Coop, das Labelnetzwerk, das 2007 von V2
zu Universal Music wechselte, nun von Universal Music an PIAS verkauft wird?

Und was sich für die (Musik-)Welt ändert, wenn die bisher bei der EMI
liegenden Rechte von „Now That’s What I Call Music!“ von Universal Music zu
Sony Music wechseln?

In der Summe passiert immer das gleiche im Monopolisierungsgewese der
Tonträgerindustrie: Mitbewerber werden vom Markt gekauft, der „Wettbewerb“ wird
eingeschränkt, und das monopolisierte „Modern Talking“ der weltweiten
Musikindustrie gefährdet die kulturelle Vielfalt.

* * *

Der „Deutsche Kulturrat“ hat nichts kapiert.

Der Autokonzern Daimler AG hat laut „Berliner Zeitung“ Sponsoring-Mittel
gestrichen und seine Unterstützung sowohl für die Stuttgarter Staatsgalerie als
auch für die Ludwigsburger Schloßfestspiele mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Und was tut der Deutsche Kulturrat? Er bettelt den Autokonzern, doch bitte
bitte seine Entscheidung zu „überdenken“ – und erhebt den drohenden
Zeigefinger: Die Daimler AG habe im letzten Jahr 6,5 Milliarden Euro Gewinn
gemacht, wenn er nun seine kulturelle Unterstützung einstelle, sei das „Verantwortungslosigkeit gegenüber der
Allgemeinheit“.

Mag sein. Doch das Possenspiel, das der Deutsche Kulturrat aufführt, ist
eine Art Verdummung der Allgemeinheit. Denn hier zeigt sich doch nur, wie
bescheuert es ist, wenn sich Kultur und Politik darauf verlassen, daß
Kultursponsoring in Zeiten leerer werdender öffentlicher Kassen eine
Alternative darstellen würde bei der Finanzierung von Kultur. Nein, Konzerne im
Kapitalismus tun, was Konzerne im Kapitalismus eben so tun. Sie denken an ihren
Profit, und eben nicht an die Interessen der "Allgemeinheit". Und Kultur
fördern sie nur dann und auch nur mit Almosen, wenn dies Steuervorteile
verschafft. It’s the economy, stupid! Wer eine substantielle finanzielle
Absicherung von Kultur haben möchte, der sollte die Großkonzerne stärker
besteuern und diese Einnahmen vernünftig verteilen. Kultursponsoring nach
Gutsherrenart ist jedenfalls keine Alternative.

* * *

Ähnlich ist es beim Onlinehändler Amazon. Nach dem kleinen Denkanstoß
durch einen Fernsehreport schreiben die Feuilletons der Republik nun mit
einschlägigen Besinnungsaufsätzen ihre Seiten voll.

Nur – what’s the news?

Ist ein weltweiter Konzern ein Wohlfahrtsunternehmen? Eher nicht. Ein
Konzern wie Amazon wird die bestehenden Gesetze für seine Profitzwecke so weit
ausnutzen, wie es irgend geht. Leiharbeit? Natürlich nutzt Amazon die
Möglichkeiten, die die Leiharbeit bietet. Wer das nicht möchte, sollte
Leiharbeit verbieten. Ich bin der erste, der das befürwortet.

Skandalöse Mini-Stundenlöhne? Wer das nicht will, sollte einen
flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn installieren, wie es zivilisiertere
Länder als das unsere längst kennen. Hierzulande haben SPD und Grüne den
Niedriglohnsektor erst ermöglicht und dann groß gemacht, unter großem Beifall
fast aller Medien. Und jetzt wird von Politikern der SPD und Grünen und von
ihnen nahestehenden Journalisten gejammert, daß Großkonzerne die gesetzlichen
Möglichkeiten zu ihrem Vorteil und zum Nachteil der Beschäftigten ausnutzen.
Wer hätte das gedacht! Und wenn sich Grünen-Abgeordnete jetzt im Bundestag
aufplustern und kritisieren, daß „25%
aller Beschäftigten unter prekären Bedingungen arbeiten“ (Beate
Müller-Gemmeke), oder SPD-Abgeordnete von der „Spitze eines Eisbergs“ (Klaus Barthel) im Umgang mit Leiharbeitern
sprechen, dann sollte man die roten Herren und die grünen Damen vielleicht kurz
einmal daran erinnern, daß sie selbst es waren, die mit ihrem Hartz-IV-Regime
diese Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen überhaupt erst möglich gemacht
haben, die sie nun so wortreich kritisieren. „Was für ein Ticker ist ein Politiker“ eigentlich, möchte man mit
Georg Kreisler fragen. Auf jeden Fall ein „Ver-Ticker“, nämlich jemand, der uns
ein X für ein U vertickern will...

Amazon ist nur ein Beispiel für zeitgemäße Ausbeutungsmodelle.
Kapitalisten betreiben Kapitalismus. Ausbeuter beuten aus. Profiteure machen
Profite. Wer das nicht will, sollte sich um eine andere Gesellschaft bemühen.
Oder zumindest Gesetze einfordern, die die derzeit möglichen extremen
Perversionen von Ausbeutung revidieren.

Kleine Nachbemerkung: In einem „Spiegel“-Interview mit dem
Geschäftsführer des Kölner Verlags Kiepenheuer & Witsch, Helge Malchow,
über den Streit seiner Branche mit Amazon gibt es einen interessanten Satz, der
bisher sowohl in der Amazon-„Debatte“ als auch im Geschrei um die Besitzrechte
beim Suhrkamp-Verlag nirgendwo vorkam, nämlich: Unter welchen Bedingungen
arbeiten eigentlich die Autoren? Der „Spiegel“ fragte: „Wer kommt eigentlich auf höhere Stundenlöhne: ein Leiharbeiter bei
Amazon oder ein durchschnittlich erfolgreicher Autor, der mehrere Jahre an
einem Roman schreibt?“ Die Antwort Malchows: „Lassen Sie es mich so sagen: Wenn es um den Stundenlohn ginge, würden
viele Schriftsteller sicher eine andere Arbeit ausüben.“

* * *

Oder doch mal wieder die Märchen der Brüder Grimm lesen? Da ist mitunter
mehr Antikapitalismus drin als in den Märchen unserer Politiker.

Von wegen „mein Auto, mein Haus, mein Boot“ – denken Sie an Hans im
Glück:

Gold weg, Pferd weg, Kuh weg, Schwein weg, Gans weg, Wetzstein weg,
Feldstein weg. Und doch stellt Hans im Glück abschließend fest, daß der Verlust
von Besitz ungemein befreiend ist: „'So glücklich wie ich,' rief er aus, 'gibt
es keinen Menschen unter der Sonne.' Mit leichtem Herzen und frei von aller
Last sprang er nun fort...“

* * *

Sie schrecken vor nichts zurück: Der unaufhaltbare Trend, mediokre Pop-
und Rock-Produktionen durch Hinzuziehung mediokrer Sinfonieorchester im Land
der Bildungsbürger gewissermaßen zu adeln und zu veredeln, das Marketing-Tool
also, aus einer mittelmäßigen Produktion etwas kulturell vermeintlich
Hochwertiges und der Mittelschicht besser zu Verkaufendes zu destillieren,
setzt sich ungehemmt fort: Waren es bisher eher Produktionen von Rammstein bis
Xavier Naidoo, von Selig bis Silly, von Polarkreis 18 bis Silbermond, die sich
Orchestersounds besorgten, so „riß“
das WDR-Rundfunkorchester Mitte Februar laut „Musikmarkt“ „Grenzen ein“: „WRO plays Dubstep“ hieß die Losung, unter der sich
das WRO „Titeln der Dubstep-Formation
One4ty widmete“. Es geht, wieder mal, darum, „Grenzen zwischen urbaner und klassischer Musik aufzulösen“.

Danach gibt es, nomen est omen, eine „Afterparty“ (sic), womit ziemlich genau der Ort benannt wird, in
den sich die Erfinder des Ganzen ihren Dubstep-Orchester-Abend stecken sollten.

* * *

Ach ja, die Gema. Für die Nachkommen, die in sagen wir drei oder vier
Jahrzehnten mal unsere Tage analysieren werden, dürfte diese komische
Institution ein Lehrbeispiel für eine Organisation darstellen, die mehr falsch
macht, als man falsch machen kann.

Ein paar Meldungen der letzten Wochen:

„Die Gema hindert
alte Leute am Tanzen: Nach einer Verdreifachung der Abgabenforderung muß ein
Hotel in Kaarst-Büttgen einen Seniorennachmittag stoppen.“ (Telepolis) –
Zunächst sollte die legendäre BR Space Night wegen höherer Gema-Forderungen
eingestellt werden. Mittlerweile wird die beliebte Nachtsendung des Bayerischen
Fernsehens jedoch mit Gema-freier Musik unter Creative Commons-Lizenz
weitergeführt. Das Nachsehen haben die Gema-Künstler, die künftig auf diese
BR-Tantiemen verzichten müssen. – Das Video eines aus einem Fahrzeug mit einer
Dash Cam gefilmten Meteoriteneinschlags in Rußland wurde hierzulande von der
Gema aus urheberrechtlichen Gründen gesperrt. Allerdings hat nicht etwa der
Rechteinhaber irgendwelche Ansprüche geltend gemacht. „Vielmehr wurde dem Meteoriten zum Verhängnis, daß auf dem Video das
Autoradio zu hören ist“, meldet „Telepolis“. Die Gema ist auch für das
Abkassieren hierzulande genutzter Musik zuständig, die per YouTube aus
russischen Autoradios ertönt, weswegen YouTube die „digitale Talibanisierung“ umsetzt – mit den Gema-Mächtigen konnte
YouTube bislang bekanntlich keine Einigung erzielen. – Und DJs sollen ab dem
1.April 2013 (was allerdings keinen Aprilscherz darstellt) jedes für ihre Sets
kopierte Stück einzeln bei der Gema anmelden und dafür 13 Cent abführen.
Wahrscheinlich ein Racheakt an den Clubs und DJs, die dagegen Sturm laufen, daß
die Gema die Clubs mit Abgabenerhöhungen von bis zu 2600 Prozent belegen will,
während diese zusätzlichen Einnahmen bekanntlich „zu einem sehr großen Teil gar nicht an die Elektro-Musiker, sondern an
Mainstream-Rechteinhaber ausgezahlt werden“ ("Telepolis"). –

Ach ja: Unser Künstler Chuck Prophet hat extra für seine April-Tournee
ein Promo-Video hergestellt. Sie ahnen, was jetzt kommt, nicht? Das Video, das
der Künstler selbst hergestellt hat, um u.a. seine Deutschland-Termine zu
promoten, darf hierzulande nicht gezeigt werden. Danke, Gema, für Deinen
unermüdlichen Einsatz für die Künstler und die Musikfans!

(und falls Sie clever sein sollten und Wege finden, derartige Videos
dennoch zu sehen – hier ist der Link: http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=bHO97S8VM8Y ).

28.02.2013

Van Cliburn. R.I.P.!

Van Cliburn. R.I.P.!

Unglaublich das
Tschaikowsky-Konzert in Moskau 1962, mit dem großen Kirill Kondrashin als
Dirigenten:(Die Cliburn-Aufnahme
dieses Klavierkonzerts verkaufte sich sage und schreibe mehr als eine Million
mal und ist bis heute eines der meistverkauften Klassik-Alben aller Zeiten –
those were the days of wine and roses…)

22.02.2013

US-Single-Charts mit YouTube

Die US-amerikanischen Charts werden, wie die „International Herald
Tribune“ meldet, revolutioniert. Die „Billboard Hot 100“, seit gut 55 Jahren
die legendären amerikanischen Single-Charts, berücksichtigen ab sofort auch
YouTube als einen wesentlichen Faktor der Entscheidung, welche Songs „Hits“
sind. Ein evolutionärer Schritt, der nachvollzieht, was längst Sache ist: Daß
YouTube eine der wichtigsten Musik-Plattformen der Welt ist, und daß es längst
wichtiger ist, wie viele Klicks ein Song bei YouTube erhält, als die Frage, wie viele
Singles verkauft oder kostenpflichtig downgeloaded werden. Ein weiterer Schritt hin zur
Nutzung, zum Hören von Musik,
während die deutsche Musikindustrie und ihre Copyright-Cops immer noch nur von
Besitz und Verkauf von Musik träumen.

Und prompt wurde ein bislang unbekannter Song der aktuelle Nr. 1-Hit in
den USA: „Harlem Shake“ von Baauer, ein baßlastiger HipHop-Track, der im Mai
2012 zunächst als kostenloser Download zur Verfügung gestellt wurde und zunächst
nur auf 16.000 Downloads kam. Doch dann kamen die Fans, und mittlerweile wurden
mehr als 4.000 (meistens leider eher langweilige) Videos zu diesem Track auf
YouTube eingestellt, und „Harlem Shake“ ging auch bei den bezahlten Downloads
und bei Spotify durch die Decke. Wie so oft: YouTube macht Hits! Die von
deutschen Funktionären, Lobbyisten und Politikern immer wieder gegeißelte
„Kostenlos-Mentalität“ im Internet macht Hits! Das werden sie, das wird auch
die Gema nie kapieren, für die Songs nur dann erfolgreich sind, wenn sie in der
gated community der Bohlens und Dostals geschrieben werden.

„The notion that a
song has to sell in order to be a hit feels a little two or three years ago to
me“, schreibt Billboards Chefredakteur Bill Werde den deutschen
Steinzeit-Akteuren ins Stammbuch. 

22.02.2013

Pferde-Lasagne

Pferdefleisch-Skandal?

Eine andere Lasagne ist möglich!

22.02.2013

Pur-Sänger hat Singverbot!

„Pur-Frontmann Hartmut Engler hat Singverbot.“

Wer sagts denn? Sogar seine Plattenfirma.

22.02.2013

Wok-Kanzler-Duell

Ich weiß ja wirklich nicht, was gegen Stefan Raab als Moderator der
Wok-WM, oh, Verzeihung, der Elefantenrunde zur Bundestagswahl sprechen soll.
Die Entpolitisierung im Fernsehen ist doch längst soweit fortgeschritten, daß
eine Wettfahrt von Frau Merkel und Herrn Steinbrück auf dem Wok eine Eisbahn
hinunter auch nicht weniger informativ wäre als ein Kanzlerduell im Fernsehen,
wie es üblicherweise geplant ist.

19.02.2013

DJJesus

Die katholische Kirche
ist in ernsthaften Problemen.

Der Papst ist zurückgetreten (was Gott wohl dazu sagen mag?).

Jetzt kann nur noch ein Österreicher helfen! No more Mr. Nice Jesus! Sehen Sie DJJESUS UNCROSSED,
starring Christoph Waltz:

15.02.2013

Various 2013 02

Ein Philipp Rösler, laut Presseberichten angeblich Wirtschaftsminister
eines der reichsten Industriestaaten der Erde, berichtet dem „Handelsblatt“ bei
einem Redaktionsbesuch „von seinem
Mißtrauen gegenüber den neuen Kommunikationstechnologien. Er benutze E-Mail
höchst selten. Er wolle sich schließlich einen Rest von Privatheit behalten.“

So sind sie, unsere Politiker. Sie kokettieren mit ihrer Steinzeit-Verhaftung
und finden sich dabei auch noch unsagbar toll. Erinnern Sie sich an Herrn
Müntefering, der mit breitem Grinsen erzählt hat, daß er Internet nicht „mache“, „Papier und Schreibmaschine“ seien ihm wichtiger? Genau so sieht
die Netzpolitik dieses Landes auch aus. Die deutschen Politiker gerieren sich
als Kings of the Stone Age. Und sind sehr stolz drauf. Happy Aschermittwoch!

* * *

Toll: Jetzt gibt’s auch ein „iTUnes Box Set“.

Mir noch bisserl unklar, worin die digitale Box genau besteht, wir wollen
uns aber nicht mit Kleinigkeiten aufhalten.

* * *

Schönes Sprachbild des Grünen-Politikers Johannes Lichdi in der „taz“:

„Wie die Lemminge
beantragen die deutschen Innenminister ein Parteiverbot, obwohl die rechtlichen
Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.“

Die Lemminge sind halt seit jeher große Parteiverbotsbeantrager, das ist
ja sprichwörtlich.

* * *

Noch eine gaga-Grüne: Die Bundestagsabgeordnete Agnes Krumwiede weiß,
wie Deutschlands vorhandenes oder nicht vorhandenes „Gewaltproblem“ gelöst
werden kann. Sie verriet es dem Bayerischen Rundfunk: Unter dem Motto „Opern
statt Autobahnen“ soll einfach mehr Geld in Hochkultur gesteckt werden.

* * *

Wie steht es im Grundgesetz dieser Republik? „Eine Zensur findet nicht
statt.“ (Artikel 5 GG)

Aber: mehr als die Hälfte aller YouTube-Klicks ist hierzulande gesperrt,
der Gema sei Dank: Nur 385 der 1.000 weltweit angesagtesten YouTube-Filme
können auch in Deutschland abgerufen werden, bei den anderen 615 bekommen
Nutzer in den meisten Fällen die bekannte Nachricht angezeigt: „...in Deutschland nicht verfügbar, weil es
möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der
Gema nicht eingeräumt wurden.“

Die Zensurquote bei den täglich von OpenDataCity weltweit ermittelten
Zahlen der gesperrten Videos liegt in Deutschland also bei 61,5 Prozent. Zum
Vergleich: In Afghanistan sind nur 4,4 Prozent der 1.000 populärsten Videos auf
YouTube nicht zu sehen, in den USA 0,9 Prozent, in Österreich und der Schweiz
1,1 bzw. 1,2 Prozent, im Südsudan 15,2 Prozent, und selbst der Vatikan ist mit
5,1 Prozent Zensurquote vergleichsweise liberal.

Der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker (Jahresgehalt laut „Berliner
Zeitung“: 484.000 Euro) hat jüngst im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“
gesagt: „Wir sind nicht der Goliath.“
Nein, sicher nicht. Und die Erde ist eine Scheibe. Wobei das selbst der Vatikan
nicht mehr glaubt.

(sehr schade übrigens, daß
die Gema-Website gut eine Woche vom Netz war...)

* * *

„Jemand mußte
Josef K. verleumdet haben, denn ohne daß er etwas wirklich Falsches getan
hätte, wurde er von einer Predator-Drohne getötet.“

Der Schriftsteller Teju Cole in der fünften seiner „Seven short stories
about drones“

* * *

Eine leidige Fortsetzungsgeschichte: Das von der Regierung geplante
Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Nach dem renommierten Münchner
Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hat jetzt auch
der Deutsche Anwaltverein (DAV), ein Zusammenschluß von 67.000
RechtsanwältInnen, die Einführung des vom Axel Springer-Verlag gepushten neuen
Leistungsschutzrechts als unsinnig bezeichnet: „Die Einführung eines
Leistungsschutzrechts für ‚Presseverleger’ ist sowohl rechtlich bedenklich als
auch nicht erforderlich, so daß von dem Gesetzesvorhaben insgesamt abgerückt
werden sollte. Die für die Einführung eines Leistungsschutzrechts angeführten
Argumente überzeugen nicht. (...) Es besteht also die Gefahr, daß das als Schutz
gedachte neue Recht in der Praxis leerläuft, gleichzeitig aber die
Leistungsfähigkeit sozial nützlicher Angebote wie z.B. Suchmaschinen nur auf
dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschränkt.“

Eine neue Ohrfeige von Juristen für die Bundesregierung und die
Presseverleger und ihre Lobbyisten. Und nun wundern Sie sich, daß Sie wie schon
von der Stellungnahme des Max-Planck-Instituts auch von der Stellungnahme des
DAV in Ihrer Qualitätszeitung kein Sterbenswörtchen gelesen haben? Tschah, so
ist das mit der Pressefreiheit, die Verleger und Journalisten Ihrer
Qualitätszeitung nehmen sich eben die Freiheit, Ihnen solche Stellungnahmen
vorzuenthalten.

Eine ähnliche Freiheit nimmt sich der Deutsche Bundestag. Zur Anhörung
im Rechtsausschuß des Bundestages zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage
war kein einziger Vertreter einer Suchmaschine eingeladen worden, obwohl das
Gesetz doch als „Lex Google“ durch die Medien geistert. Stattdessen wurde u.a.
der Axel-Springer-Lobbyist Christoph Keese geladen. Doch die Mehrheit der
Sachverständigen hat das geplante neue Leistungsschutzrecht förmlich zerrissen,
es ist glatt durchgefallen. Eine Live-Übertragung der Sitzung im Fernsehen
wurde übrigens vom Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU),
abgelehnt – neben Google mußte auch die interessierte Öffentlichkeit draußen
bleiben. Siegfried Kauder, eiserner Verfechter eines harten Urheberrechts und
daher Darling der deutschen Musikindustrie, nebenher (Siegfried Kauder ist
einer der neun Bundestagsabgeordneten, die gegen die Veröffentlichung ihrer
Nebeneinkünfte durch das Transparenzgesetz geklagt haben) auch Präsident der
„Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände“, fiel zuletzt durch ausgefuchste
Urheberrechtsverletzungen auf seiner Homepage auf und wurde von seinem
CDU-Kreisverband nicht mehr als Kandidat für die nächste Bundestagswahl
aufgestellt.

08.02.2013

ARD: Konzertmitschnitte ohne Honorare

Um ihre eigenen Markenrechte kümmert sich die ARD sehr. Die Rechte der
Künstler sind der ARD dagegen eher weniger wichtig.

Aus einer aktuellen Korrespondenz, die ich mit einem Vertreter einer
sehr renommierten Musikreihe der ARD dieser Tage geführt habe. Die Sendung
interessiert sich für den Mitschnitt eines Konzertes einer Band dieser Agentur
im Mai 2013: „Als Produktionsmodell
könnte je nach Gegebenheit/Machbarkeit eine Ü-Wagen Produktion mit 6-8 Kameras,
eine Produktion mit mobiler Regieeinheit mit 6-7 Kameras oder eine
EB-Produktion mit 5-6 Kameraleuten dienen. Beim Ton ist Ton-Ü-Wagen oder mobile
Mehrspurige denkbar. Vertragliches Einverständnis aller und Machbarkeit
vorausgesetzt würde ... das Konzert auch gerne als Live Stream auf www.....de
senden.“

Ich signalisiere eventuelles Interesse, falls Band und Management das
auch möchten, antworte außerdem: „Mich
wundert, daß Sie die Honorarfrage in Ihrer Mail nicht ansprechen.“

Die Antwort des Vertreters der ARD kommt prompt:

„Honorare für Künstler sind nicht vorgesehen. Die
Aufzeichnung und Ausstrahlung dient der Promotion. Meines Wissens erzielen die Künstler in der Regel
zumindest über die Gema durch die TV-Ausstrahlung einen geldwerten Vorteil.“ (Hervorhebung BS)

Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Honorare für Künstler
sind nicht vorgesehen.“ Die ARD schafft also prä-feudale Zustände. Selbst am
Königshof des Absolutismus erhielten Künstler wenn nicht Honorare, dann doch
mal eine goldene Taschenuhr. Diese Zeiten sind vorbei, „Honorare für Künstler
sind nicht vorgesehen“.

Stattdessen wird auf die Gema verwiesen – man fragt sich, warum
Konzertveranstalter noch Gagen bezahlen, wo die Künstler für ihre Leistungen doch
schon Gema-Einnahmen erzielen.  Oder
andersherum gefragt – ob ARD-Redakteure und freie Mitarbeiter auf ihre Honorare
verzichten, weil sie ja auch Schecks von VG Wort und anderen
Verwertungsgesellschaften erhalten?

Besonders pikant ist natürlich der Passus: „Die Aufzeichnung und Ausstrahlung dient der Promotion.“

Merkwürdig, ich kann im Rundfunkstaatsvertrag, auf dessen Grundlage das
öffentlich-rechtliche Fernsehen hierzulande arbeitet, zwar einen Bildungs- und
einen Kulturauftrag finden, aber nicht den öffentlich-rechtlichen Auftrag
„Promotion“.

Wenn ein Privatsender so argumentieren würde, könnte man sagen, o.k., geschenkt,
das ist eben Kapitalismus. Daß aber das öffentlich-rechtliche Fernsehen, für
das wir alle neuerdings eine beträchtliche monatliche "Haushaltsabgabe" zahlen,
fordert, daß Künstler gefälligst ohne Honorar spielen sollen, womit letztlich Ausbeutung
zementiert wird, das ist schon ein echtes Bubenstück. Wäre das ein Einzelfall,
könnte man sich lustig drüber machen. Doch heutzutage werden viele der
öffentlich-rechtlichen Konzertmitschnitte so konstruiert. Ob im Rundfunk oder
im Fernsehen, für Mitschnitte zahlt kaum ein Sender noch Honorare, die
kostenlose Zurverfügungstellung des eigenen Werkes und der eigenen Leistung
wird längst vom Künstler erwartet. Wer sich dem verweigert, wird mit komischen
Argumenten zugeschüttet. „Ist doch alles Werbung hier“.

Da hilft nur noch: Verweigerung! Auf allen Ebenen.

08.02.2013

Tatort und ARD-Markenrechte

Aber die ARD hat ja auch grad andere Sorgen. Das Staatsfernsehen muß
sein „Markenrecht“ mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen. Denn
unter dem Titel „Ermittlungen in Sachen TATORT“ hat ein Berliner Verlag bislang
zwei kleine Bücher herausgebracht, die einzelne Aspekte der Krimireihe näher
beleuchten, etwa deren konservatives Weltbild, sobald es um die
Sittengeschichte und um sexuelle „Abweichungen“ geht, oder, wie Matthias Dell
im aktuellen Band „Herrlich inkorrekt“, wie sich die Münsteraner Tatorte
zwanghaft an der „political correctness“ abarbeiten.

Wie Stefan Niggemeier auf seinem Blog berichtet, verstößt der Verlag
nach Ansicht der ARD mit dem Wort „Tatort“ im Reihentitel gegen das Markenrecht
der ARD. Über eine Anwaltskanzlei hat die ARD den Verlag aufgefordert, den
Titel in Zukunft nicht mehr zu verwenden. Der ARD stünden „Unterlassungs- und
Schadensersatzansprüche“ zu.

Glauben Sie nicht? Ist aber wahr.

Sie werden verstehen, daß ich jetzt ein bißchen Angst habe, den Titel
mit den sechs Buchstaben an dieser Stelle in Blog oder Newsletter weiter zu
verwenden, denn schwupps wird man von den ARD-Rechtsanwälten abgemahnt, das
geht ganz schnell. Lassen Sie uns also alle künftig nicht mehr von ...
sprechen, wenn wir den Sonntagabend-Krimi der ARD meinen, sondern eben von
„jener bekannten Sonntagabend-Krimireihe der ARD, deren markenrechtlich
geschützten Titel zu nennen uns an dieser Stelle zu riskant erscheint“, wie es
auch der Verlag Bertz + Fischer vorschlägt.

Da hilft nur noch: abschalten!

08.02.2013

Auschwitz-Gedenkstunde im Staatsfernsehen

Man muß sich das mal vorstellen: Das deutsche Staatsfernsehen überträgt
jede Königshochzeit in England, jeden Königinnengeburtstag stunden-, ach was:
tagelang live, gerne auf allen Kanälen parallel – Königsfernsehen recht
eigentlich.

Aber die Gedenkstunde im Deutschen Bundestag am Jahrestages der
Beferiung von Auschwitz  wird vom Staatsfernsehen
souverän ignoriert. Die bewegende Rede der Schriftstellerin Inge Deutschkron –
kein Thema für ARD und ZDF. Wahrscheinlich ist das die neueste Interpretation
des „Bildungsauftrags“ der Öffentlich-Rechtlichen, wie er im
Rundfunkstaatsvertrag steht.

01.02.2013

Heino singt deutsch - verboten!

Aus der Willy Brandt-Gedächtnis-Reihe „es wächst zusammen, was zusammen
gehört“ Folge 2: Heino (ja, der...) singt Rammstein (ja, die). Und Oomph! Und
Fanta 4! Und Sportfreunde Stiller!

Laut „Berliner Zeitung“ hat die Blödzeitung behauptet, „kein großes Plattenlabel hätte sich an eine
Veröffentlichung rangetraut“. Das Album ist allerdings bei Sony erschienen,
nicht gerade die Indieklitsche von um die Ecke, sondern eher eines der drei
größten Labels weltweit. Ebenfalls in der Blödzeitung barmt Heino: „Ich lasse mir von niemandem das Singen
verbieten“, und wenn mich mein Spotify nicht täuscht, steht quer über dem
Albumcover „Das verbotene Album“ – verboten? Es steht in allen Geschäften, ist
bei Spotify und iTunes erhältlich und laut „Musikwoche“ auf Platz 1 der Trendcharts.
Nicht grade das, was einer „Bückware“ passieren würde, oder? Eine neue Variante
also des „wird man doch noch sagen dürfen“-Deutschen. Unser Mitleid hält sich
in Grenzen. In denen von 1949.

Was aber das eigentliche Phänomen ist: daß diese Musik all der Bands,
die hierzulande in vielen Schubladen von Punk bis Pop abgelegt wird, die aber
letztlich einfach nur volkstümliche Schlagermusik ist und sich vom
volkstümlichen Schlagerpop der sagen wir Zillertaler Schürzenjäger ungefähr so
sehr unterscheidet wie ein eineiiger Zwilling vom anderen – daß sich also all
diese Musik der Rammsteins und Sportfreunde Stillers und Ärzte und Oomphs und
wie sie alle heißen dieses Landes ohne Verluste auch von einem Mann wie Heino
singen lassen, das ist doch irgendwie bemerkenswert, nicht? Und spricht im
Grunde eher gegen die Qualität dieser Musik, würde ich sagen. Der
„taz“-Kritiker raunt gar von „einem wirklich schönen Stück Volksmusik“, daß da
herausgekommen sei. So ist das wohl.

Und es ist eben umgekehrt ein unbedingtes Qualitätsmerkmal
nichtdeutscher „Volksmusik“, daß ein Heino die Musik sagen wir eines Kendrick
Lamar oder eines A$AP Rocky oder eines David Thomas niemals wird nachsingen
können, nicht wahr?

01.02.2013

Facebook & Tea Party

Es wächst zusammen, was zusammen gehört, Folge 3, mit internationaler
Dimension:

In der „FAS“ lesen wir, daß Peter Thiel, der Investor, „der Facebook und Paypal groß gemacht hat“
(Paypal hat er mitgegründet, und er war der Erste, der dem Harvard-Aussteiger
Mark Zuckerberg Geld für dessen Startup „The Facebook“ gegeben hat...), auch
Ron Paul finanziert, den „Paten“ der reaktionären amerikanischen „Tea
Party“-Bewegung.

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